Regenerative Energien sind gefragt. Auch in einem schönen Wohngebiet am Rand von Nürtingen. Dort errichtet eine Familie vor zehn Jahren ein neues Gebäude, versehen mit einer Luft-Wärme-Pumpe. Die damals noch recht neue Heizform verursacht aber schnell Ärger mit einer Nachbarsfamilie. Denn die Anlagen samt Ventilatoren im Außenbereich stehen nah an der Grundstücksgrenze, mit Ausrichtung aufs bestehende Nachbarhaus. Gut sieben Meter sind es bis zur Hauswand. „Überdimensioniert, falsch berechnet und unter Nichtbeachtung der Aufstellungsvorschriften“, kritisiert das Ehepaar nebenan und klagt schnell über Schlaf- und Gesundheitsprobleme durch den Lärm.
Der Ton verschärft sich, man findet keine Lösung. 2015 schließlich geht die Familie vor Gericht. Es folgen acht Jahre Prozess mit Gutachten, Vor-Ort-Terminen, Messungen, Anzeigen bei der Polizei und enormen Kosten. In der ersten Instanz vor dem Stuttgarter Landgericht scheitern die Kläger, in der zweiten Instanz bekommen sie nun zumindest zum Teil Recht: Nachts soll eine Eco-Einstellung dafür sorgen, dass die Lärm-Richtwerte eingehalten werden.
„Das ist eigentlich unglaublich nach dieser langen Zeit, aber seit dem Urteil sind die Nächte zumindest bisher ruhiger“, sagen die Kläger. Allerdings habe der Winter ja eben erst begonnen. Der Eigentümer der Wärmepumpe will sich auf Anfrage nicht mehr äußern. Während des ersten Prozesses hatte er darauf verwiesen, er habe sich auf die beauftragten Fachfirmen verlassen und wolle ebenfalls Klarheit.
„Wir haben zehn Jahre kämpfen und 80 000 Euro in das Verfahren stecken müssen, dabei wollen wir nur schlafen können“, sagen die Nürtinger Kläger. Der Großteil der Prozesskosten sei an ihnen hängen geblieben, obwohl jede Fachfirma, die sich den Aufstellort der Anlage angeschaut habe, mit Kopfschütteln reagiert habe. Vor allem sei man fassungslos darüber, dass es offenbar keine greifbaren gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Nachbarn für die Aufstellung von Wärmepumpen gebe, was so sogar im Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts stehe: „Das darf doch nicht sein.“
Tatsächlich bestätigen Behörden und Verbände, dass dieses Thema ein schwieriges ist. „Es sind immer die Anforderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm einzuhalten“, sagt Katja Weinhold, Sprecherin des Bundesverbands Wärmepumpe. Diese TA Lärm gibt Richtwerte vor, die sich auf den Schalldruckpegel 50 Zentimeter vor dem geöffneten Fenster des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums der Nachbarn beziehen, also etwa Schlaf- oder Wohnzimmer. „Beim Nachtbetrieb im reinen Wohngebiet wird es manchmal etwas eng, wenn das Gerät nicht in einem schallreduzierten Betrieb laufen kann oder das zuständige Amt diesen nicht anerkennt“, so die Sprecherin. Wie groß der Lärm sein darf, hängt davon ab, in welchem Gebiet man sich befindet.
Keine Abstandsregeln
Mindestabstände oder Aufstellrichtungen sucht man dagegen vergebens. „Spezifische Vorschriften für das Aufstellen von Wärmepumpen gibt es nicht, da je nach Gerät Schallemissionen unterschiedlich ausfallen. Zudem kann der Geräuschpegel durch Schallschutzmaßnahmen beeinflusst werden“, sagt Tatjana Erkert von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Der Hauseigentümer habe darauf zu achten, dass die Richtwerte eingehalten werden. Beim Bundesverband Wärmepumpe heißt es, die Thematik der Grenzabstände werde von den lokalen Baubehörden unterschiedlich gehandhabt. Mittlerweile gebe es in fast allen Bundesländern Regelungen, „die eine Aufstellung nahe an der Grundstücksgrenze ermöglichen“. Für lärmgeplagte Nachbarn ist das keine schöne Nachricht. Kommt es zum Zwist um die Wärmepumpe wie im Nürtinger Fall, folgt oft ein Rechtsstreit. Gerichtsverfahren ziehen sich mitunter in die Länge. Wie oft so etwas vorkommt, lässt sich schwer sagen. Während der Bundesverband Wärmepumpe von wenigen Ausnahmefällen spricht, berichtet man beim Landesverband Württemberg des Haus- und Grundbesitzervereins von diversen Streitigkeiten. „Das ist keine Riesenzahl, schlägt aber regelmäßig bei uns auf“, sagt Geschäftsführer Ottmar Wernicke. Gerade ältere Geräte machten häufig „ordentlich Radau“, die neueren seien meist leiser. Dennoch erwarte man angesichts der steigenden Verbreitung der Geräte weiter Konflikte.
Die Betroffenen in Nürtingen sind schwer gezeichnet. Nicht nur wegen der Kosten und der Verfahrensdauer. Gesundheitliche Beschwerden und eine zerstörte Nachbarschaft sind weitere Folgen. Jetzt hoffen sie, dass der gefundene Kompromiss auch hält. „Wir haben einfach genug“, sagen die Kläger.