Weilheim. Leidet der Täter an einer paranoiden Psychose mit Wahnvorstellungen oder ist er gesundheitlich wohlauf? Oder ist er psychisch krank, aber für die Allgemeinheit noch nicht gefährlich genug? Im Revisionsprozess am Stuttgarter Landgericht gegen den mutmaßlichen Weilheimer Brandstifter soll das erneut analysiert werden. Im ersten Verfahren landete der 28-jährige Täter in der Psychiatrie, weil er so gefährlich sei.
Ob es dabei bleibt, soll nun im zweiten Strafverfahren vor der 17. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht geklärt werden. Das erste Urteil vom April ist vom Bundesgerichtshof wegen rechtlicher Fehler aufgehoben und nach Stuttgart zur neuen Verhandlung zurückgeschickt worden. Dabei hatte ein Sachverständiger den Angeklagten als schwer psychisch krank bezeichnet und ihn zudem in diesem Krankheitszustand als gefährlich für die Allgemeinheit diagnostiziert. Das Feuer, das der Täter am 17. November 2021 in einem Weilheimer Wohncontainer entfacht hatte, soll er im wahnhaften Zustand dieser Krankheit, die durch übermäßigen Drogenkonsum und seiner Flucht aus Pakistan nach Europa ausgelöst wurde, verübt haben. Rückfälle seien laut Gutachen nicht auszuschließen.
Die Frage, die im Revisionsprozess nun beantwortet werden soll, lautet: Befand sich der 28-Jährige damals in einer psychischen Ausnahmesituation? Stand er unter Drogen oder war er betrunken? Wie verhielt er sich in seinen ersten Vernehmungen?
Polizistin sagt aus
Der Beschuldigte selbst sagt nichts dazu. Sein Verteidiger gab in dessen Auftrag eine Erklärung ab, wonach der Mann zur Tatzeit unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand und in dem Zustand das Unrecht seiner Tat nicht habe einsehen können. Im ersten Prozess hatte der 28-Jährige gesagt, er hätte von einem Dealer damals einen Joint bekommen. Diesen habe er geraucht und dabei einen „Drogenrausch“ bekommen.
Hat er in diesem angegebenen Rausch mit dem Feuer in der Wohnunterkunft Suizid begehen wollen? Auch diese Frage ist Bestandteil des neuen Verfahrens, nachdem der Angeklagte früher ausgesagt hatte, er habe sich in die Flammen werfen wollen. Stattdessen flüchtete er nach der Tat nach Kirchheim und wurde dort festgenommen.
Eine Polizeibeamtin, sagte nun am zweiten Verhandlungstag aus, dass der Angeklagten nach der Festnahme immer falsche Antworten gab, als sie ihn angesprochen hatte. Ein Verhalten, das durch den Konsum von Drogen oder Alkohol habe erklärt werden können, hatte die Beamtin aber nicht bei dem 28-Jährigen bemerkt. Bernd Winckler