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Rinder werden die künftigen vierbeinigen Nachbarn

Nutzung Die Notzinger Bachstraße bleibt weiter ein „Dorfgebiet“. Die geplante Viehhaltung ist dort erlaubt.

Notzingen. In der Notzinger Bachstraße 15 sollen wieder tierische Bewohner in den dort vorhandenen Stallungen leben. Genauer gesagt geht es aktuell um drei Rinder. Deren Haltung ist dort nichts Neues, bereits 1964 wurde eine Rinderhaltung als landwirtschaftlicher Betrieb genehmigt. Allerdings standen damals noch keine Wohnhäuser auf den benachbarten Grundstücken. Seit 1984 gibt es in diesem Gebiet den Bebauungsplan „Bachstraße Nord“, der zudem die angrenzende Kelter-, Herdfeld- und Hermannstraße einbezieht. Als dieser Bebauungsplan aufgestellt wurde, bestand der landwirtschaftliche Betrieb in der Bachstraße fort, weshalb das Gebiet als „Dorfgebiet“ deklariert wurde, in dem kleinere Betriebe, auch landwirtschaftliche, möglich sind. Grundlage dafür ist Paragraf 5 der Baunutzungsverordnung, in der es heißt: „Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.“

Weitere landwirtschaftliche Betriebe gebe es derzeit im Gebiet „Bachstraße Nord“ keine, erklärte Bürgermeister Sven Haumacher in der Gemeinderatssitzung. „Würden wir jetzt die Art der baulichen Nutzung ändern, bräuchte es einen neuen Bebauungsplan. Ich persönlich habe nichts gegen die geplante erneute Rinderhaltung einzuwenden.“ Auch Rudolf Kiltz und Martin Böbel (beide CDU) plädierten dafür, das Gebiet weiterhin als „Dorfgebiet“ zu belassen, um auch anderem Kleingewerbe die Ansiedlung zu ermöglichen. So seien aktuell beispielsweise schon ein Elektrogeschäft, ein Fliesenlegerbetrieb und ein Lebensmittelladen dort verortet, so Böbel. Klaus Hiller (CDU) sah das Ganze etwas kritischer und fragte, ob der alte Bebauungsplan angesichts der mittlerweile dazugekommenen Bebauung in direkter Nachbarschaft zur geplanten Rinderhaltung noch zeitgemäß sei: „Da muss man mitten in einem Wohngebiet vielleicht schon etwas differenzieren, ob es nun ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein Elektrofachgeschäft ist“, befand Hiller. Hans Prell (UKW) sah im Bebauungsplan dagegen eher die Aufgabe, etwas „zu gestalten und nicht zu verbieten“, und plädierte für die Beibehaltung des aktuellen Status quo. Alfred Bidlingmaier (CDU) verwies auf den nur sehr klein geplanten landwirtschaftlichen Betrieb: „Wir haben an anderer Stelle im Ort auch eine Hühner- und Schafhaltung, ich denke, drei Rinder sind da ebenfalls erträglich.“ Mit einer Gegenstimme von Klaus Hiller (CDU) wurde entschieden, den Bebauungsplan nicht zu ändern und entsprechend der geplanten Rinderhaltung in der Bachstraße 15 grünes Licht zu geben. Katja Eisenhardt