Kirchheim. Zum Vortrag über Klimaschutz und Energiewende und deren Auswirkungen für Immobilieneigentümer hatte der Verein Haus und Grund geladen. Klimaschutzberaterin Annika Güresir von der Klimaschutzagentur des Kreises referierte über die Änderungen des Klimaschutzgesetzes. Sie wies auf die Einsparpotenziale im Gebäudesektor hin. Dieser leiste einen wertvollen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad. Neubauten dürfen einen bestimmten Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle nicht überschreiten. Auch eine energieeffiziente Anlagentechnik für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung sei wichtig. Einzelmaßnahmen für bestehende Gebäude, unter anderem die Dämmung oberster Geschossdecken, die Ausstattung von Heizungsanlagen mit Raumtemperaturreglern und die Außerbetriebnahme veralteter Heizkessel älter als 30 Jahre, seien vorgesehen. Ab 2026 ist die Neuinstallation von Öl- und Kohlekesseln grundsätzlich untersagt. Das baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz verpflichtet seit 2010 Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude auf 15 Prozent erneuerbare Energien zu setzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschten. Das Gesetz ist technologieoffen gestaltet.
Ein energetischer Sanierungsfahrplan sei sinnvoll, so Güresir, denn er zeige, welche Schritte an den Gebäuden in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Eine Photovoltaik-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden zu berücksichtigen. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab Januar 2023. Seit Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden, wie etwa Hallen- oder Firmendächern, sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.
Verschiedene Förderprogramme sorgen dafür, dass möglichst viel und zeitnah in die Modernisierung der Immobilien investiert wird. Ein zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW oder Fördergelder der BAFA sowie steuerliche Vergünstigungen kommen infrage. pm