Notzingen. Ein 60 Jahre alter Frührentner steht seit gestern vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts unter der Anschuldigung des versuchten Mordes, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung. Er soll im psychischen Wahn mit seinem Auto in Notzingen absichtlich Fußgänger angefahren und ein Opfer lebensgefährlich verletzt haben.
Oberstaatsanwalt Thomas Hochstein beschuldigt den 60-Jährigen, er habe am Nachmittag des 14. Mai seinen BMW als Waffe benutzt, indem er gegen 17.55 Uhr in Notzingen zunächst rückwärts aus seiner Garage fuhr, danach auf dem Gehweg wieder vorwärts und von hinten direkt auf die beiden Fußgänger zusteuerte. Und dies mit weit überhöhter Geschwindigkeit. Dabei überrollte er die beiden 43 und 44 Jahre alten Männer und fügte zumindest dem Jüngeren lebensgefährliche Verletzungen zu. Der Ältere Fußgänger wurde ebenfalls schwer verletzt.
Danach soll der 60-Jährige weitergefahren und auf zwei am Rand abgestellte Fahrzeuge geprallt sein. Wegen der hohen Geschwindigkeit wurden diese Fahrzeuge ineinander geschoben und prallten auf einen geparkten Transporter. Dabei sei ein Gesamtschaden von über 50.000 Euro entstanden.
Passanten halten den Fahrer fest
Als ob nichts geschehen wäre, machte der leicht verletzte Fahrer Anstalten, den Ort des Geschehens zu Fuß zu verlassen. Daran haben allerdings Passanten gehindert. Er habe, so der weitere Vorwurf, mehrfach mit Fäusten auf einen der Passanten eingeschlagen, diesen dabei im Gesicht erheblich verletzt, ehe er schließlich von anderen Fußgängern am Boden festgehalten wurde, bis die alarmierte Polizei erschien.
Auch mit den Polizeibeamten soll der 60-Jährige sich eine Art tätliche Auseinandersetzung geliefert haben. Er habe sich erheblich gewehrt und versucht, einem der Beamten die Finger zu brechen, und ihn angespuckt, ehe er mit Hilfe zweier weiteren Polizeibeamten letztlich gefesselt werden konnte. Hinterher habe der Mann zur Polizei gesagt, die beiden Fußgänger hätten es verdient, überfahren zu werden. Denn einer von ihnen sei direkt vor seiner Garageneinfahrt gestanden.
Das Gericht hat einen technischen Sachverständigen ins Verfahren geholt, und zusätzlich zwei psychiatrische Sachverständige, die Auskunft über den psychischen Zustand des Beschuldigten geben werden. Nach einem vorläufigen Gutachten soll der 60-Jährige schuldunfähig sein, da er seit vielen Jahren an einer schweren Schizophrenie leidet und das Unrecht der Tat deshalb nicht habe einsehen können. Da er in diesem krankhaften Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, beantragte Staatsanwalt Hochstein bereits am ersten Verhandlungstag die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik.
Der Beschuldigte selbst schildert mit ruhiger Stimme sein bisheriges Leben: Er habe in Kirchheim die Schule und die Ausbildung zum Elektrotechniker abgeschlossen, sei in zweiter Ehe verheiratet und habe aus dieser Ehe zwei Söhne. Er kann sich an das Geschehen jetzt im Stuttgarter Gerichtssaal nicht mehr erinnern. Er sagt aus, dass er in der Nacht zuvor kaum geschlafen und am frühen Tattag mit der Ehefrau einen Spaziergang unternommen habe. Er bestätigt auch, dass er seit über 15 Jahren an einer schweren Psychose leidet, gegen die er medikamentös behandelt wird. Er bilde sich im Wahn ein, dass man ihn über sein Telefon überwacht – wenn er Stress habe, tauche auch die Psychose auf, dann nehme er die Medikamente.
Medikamente abgesetzt
Ohne Stress jedoch habe er die Medikamente abgesetzt. Ein fataler Fehler, sind sich Staatsanwalt und die Sachverständigen einig. Nur so konnte offensichtlich diese Tat geschehen, bei der beinahe ein Mensch zu Tode gekommen wäre. Dass er rückwärts aus seiner Einfahrt fuhr, weiß der Mann noch, dann jedoch habe er nur einen dumpfen Schlag vernommen. Er habe angenommen, dass sein Fahrzeug alleine fährt.
Erst als er auf dem Boden lag, mit Handschellen gefesselt, kehrte die Erinnerung zurück. Seine Ehefrau, die von seiner psychischen Krankheit weiß, habe noch versucht, ihn vom Wegfahren zu hindern. Dass sie hinter ihm herrannte, auch daran erinnert der 60-Jährige sich nicht mehr.
Die Schwurgerichtskammer hat zur Aufarbeitung des Sachverhalts fünf Verhandlungstage terminiert, in denen Zeugen und die Gutachter vernommen werden. Am 15. Dezember will das Gericht das Urteil verkünden. Falls dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt wird, landet der 60-Jährige hinter den verschlossenen Türen einer Psychiatrie.

