Das Strafverfahren gegen eine 33-jährige Kirchheimerin wegen gefährlicher Körperverletzung ist gestern am Kirchheimer Amtsgericht eingestellt worden – gegen die Auflage, Schmerzensgeld zu zahlen und die Kosten für einen Krankentransport zu übernehmen. Vorausgegangen war die Aufarbeitung eines Scheidungsstreits, der vor gut einem Jahr eskaliert war.
Andreas Volz
Kirchheim. Die Details eines „Rosenkriegs“ à la Hollywood gehören nicht wirklich in ein Strafverfahren. Das machte die Oberstaatsanwältin mehr als deutlich: „Wir haben hier schmutzige Wäsche, die eigentlich in eine andere Waschmaschine gehört.“ Dennoch lässt sich das Geschehen nur dann ansatzweise nachvollziehen, wenn man im Hintergrund an die zerrüttete Beziehung des Ehepaars denkt. Im konkreten Fall war es um den Umgang mit dem gemeinsamen Kind gegangen. Und zum Wohl des Kindes einigten sich Richterin, Oberstaatsanwältin und Verteidiger am Ende auch auf die Einstellung des Verfahrens.
Was war geschehen? In der Nacht vom 28. Februar auf den 1. März 2014 gab es in einer Straße in Kirchheim heftigen Tumult. Die beiden Eheleute waren vor dem einstigen gemeinsamen Wohnhaus aneinandergeraten, irgendwann zwischen 1 und 2 Uhr. Mit dabei: der achtjährige Sohn der beiden sowie die neue Freundin des Vaters und der neue Freund der Mutter.
Der Mutter ging es darum, dass ihrer Meinung nach der Vater – und erst recht dessen Freundin – nicht der richtige Umgang für den Sohn sind. Auch unabhängig von der neuen Frau im Leben des Vaters komme der Sohn an den Papa-Wochenenden grundsätzlich zu spät ins Bett. Und auch das Fernsehprogramm, das beim Vater läuft, sei für ein Kind im Alter von jetzt neuneinhalb Jahren ungeeignet. Die neue Freundin ist der Mutter aber grundsätzlich ein Dorn im Auge. Ihre Meinung über die 27-Jährige kam in der Frage ihres Anwalts zum Ausdruck, ob die Frau Geld dafür erhalte, dass sie immer wieder zu Besuchen nach Stuttgart fliegt. Die 27-Jährige wertete diese Frage als „grobe Beleidigung“, und auch Richterin Franziska Hermle-Buchele stellte mit Nachdruck fest: „Ein Strafverfahren ist nicht die Bühne für Rufschädigungen.“
Dennoch versuchte der Verteidiger, so das Verhalten seiner Mandantin zu erklären: Er stellte sie als liebende Mutter dar, die versucht habe, ihr Kind aus den Händen einer möglichen Prostituierten zu reißen. – Weniger Wert legte er auf das Kindeswohl, als er später andeutete, den Neunjährigen möglicherweise noch in den Zeugenstand rufen zu wollen. Schließlich stehe nicht nur der Führerschein seiner Mandantin, sondern deren gesamte Existenz auf dem Spiel.
Im Rahmen des Streits auf offener Straße hatte die 33-jährige Mutter ihren Sohn, der das Wochenende beim Vater verbringen sollte, mitten in der Nacht vom väterlichen Auto in ihr eigenes verfrachtet und wollte ihn mit zu sich nach Hause nehmen. Alle beteiligten Erwachsenen – das Ehepaar und die beiden neuen Partner – sprachen vom aggressiven Verhalten der jeweils anderen Partei. Hauptsächlich handelte es sich dabei um verbale Aggressionen.
Zur Körperverletzung kam es schließlich, als die 33-Jährige mit Sohn und Lebensgefährten davonfahren wollte: Sie fuhr ihrer 27-jährigen Kontrahentin über den rechten Fuß und fügte ihr somit eine folgenreiche Verletzung zu. Erst ein halbes Jahr später war die Geschädigte wieder schmerzfrei. Der 47 Jahre alte Noch-Ehemann wollte das Wegfahren verhindern und stellte sich in den Weg. Die Frau am Steuer ließ immer wieder den Motor aufheulen. Irgendwann hat sie den Vater ihres Kindes auch touchiert. Um nicht nach hinten zu fallen, beugte sich der Mann auf die Motorhaube und wurde in dieser Lage wohl auch ein paar Meter mitgeschleift. Dabei zog er sich blaue Flecken an den Oberschenkeln zu.
Wäre die Angeklagte nun also wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, hätte ihr auch der Verlust des Führerscheins gedroht. Nach einer kurzen Verhandlungspause stimmte sie deshalb der Einstellung des Verfahrens zu. Anschließend erklärte sie, dass es ihr furchtbar leid tue, wenn die 27-Jährige „durch mein Zutun verletzt worden ist“. Ebenso tue es ihr leid, wenn sich das Auto noch bewegt habe, als ihr Mann davor stand, „und wenn ich ihn da angeboxt habe“. Diese Äußerung war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Verfahren gegen die Zahlung von 1 500 Euro Schmerzensgeld an die 27-Jährige und gegen Erstattung von 412,67 Euro für den Transport der 27-Jährigen ins Krankenhaus eingestellt werden konnte.
Richterin Hermle-Buchele stellte abschließend fest, dass sie die Einstellung vor allem deshalb für geboten hielt, weil sich das Noch-Ehepaar trotz allem, was passiert ist, nicht wildfremd sei. Beide müssten im Interesse des Sohnes noch lange miteinander kommunizieren und immer wieder Lösungen finden – für den Umgang mit dem Umgangsrecht.
