Hilfen
Schulbegleitung – unbezahlbar

Die Kosten für individuelle Unterstützung im Unterricht haben sich im Kreis Esslingen binnen einer Dekade verzehnfacht. Ohne das Angebot fielen Kinder mit emotionalen Störungen durchs Raster.

Unterstützung im Unterricht: Für viele Kinder ist das der einzige Weg, um an einem geregelten Schulalltag teilnehmen zu können. Foto: Julie Meneghin - stock.adobe.com

Wer bestellt, muss auch bezahlen, ist der Satz, der am häufigsten fällt, wenn am Jahresende in Landratsämtern und Rathäusern der neue Haushaltsplan auf den Tisch kommt. Staatliche Pflichtaufgaben im Sozialbereich, die von Bund und Land nicht adäquat gegenfinanziert sind – ein Dauerthema. Eines der auffälligsten Beispiele: die Schulbegleitung. Für Kinder, die wegen einer Behinderung oder seelischer Probleme den Unterrichtsalltag nicht ohne Hilfe meistern können, gibt es individuelle Unterstützung. Im Rahmen der schulischen Inklusion ist dieses Recht gesetzlich verankert. Seit 2015 haben Eltern die freie Wahl, ob sie ihr Kind mit entsprechender Hilfe an eine Regelschule schicken oder das Angebot Sonderpädagogischer Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) nutzen wollen.

Seitdem klettern die Fallzahlen rasant. Innerhalb eines Jahrzehnts ist die Zahl der bewilligten Anträge auf eine Schulbegleitung im Kreis Esslingen von 188 auf 635 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von fast 340 Prozent. 2016 lag der finanzielle Aufwand dafür bei knapp zwei Millionen Euro. Im Kreishaushalt 2026, der jetzt zur Beratung vorliegt, geht die Verwaltung von Kosten in Höhe von 25,5 Millionen Euro aus. Gleichzeitig platzen auch die SBBZ angesichts steigender Schülerzahlen aus allen Nähten. Dem Kreis bleibt keine andere Wahl: Er muss bauen, trotz leerer Kassen. Die Pläne für ein neues Sonderschulzentrum auf dem Nürtinger Säer, das laut ersten Schätzungen 115 Millionen Euro kosten soll, stehen noch ganz am Anfang. Bis es so weit ist, muss improvisiert werden – unter anderem mit Unterricht in Containern.

Einer der Gründe für den Anstieg der Fallzahlen liegt neben der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung in einer verbesserten Diagnostik. Vor allem die Zunahme seelisch bedingter Störungen im Kindesalter bereitet Pädagogen Sorge. Besonders auffallend ist der Anstieg bei Formen von Autismus. Für betroffene Kinder und ihre Familien bietet eine Schulbegleitung oft den einzigen Zugang zum normalen Unterricht in der Gemeinschaft. Je nach Art der Einschränkungen gibt es große Unterschiede, was Schulbegleitung leisten muss. Ein Teil der Unterstützer sind ausgebildete Fachkräfte, die bei freien Trägern wie der Lebenshilfe, dem Kreisjugendring oder der Stiftung Tragwerk angestellt sind. Es gibt aber auch eine große Zahl fachfremder Betreuungskräfte, die das System am Laufen halten. Nicht nur an Regelschulen, auch an den SBBZ sind kreisweit rund 90 Honorarkräfte als Schulbegleiter im Einsatz. Sie füllen nicht selten Lücken, die durch Lehrermangel entstehen.

Für die Politik im Kreis ist das Thema inzwischen ein rotes Tuch. Vor allem deshalb, weil der Deckungsgrad, also der Teil der Kos­ten, die von Bund und Land im Rahmen des Teilhabegesetzes erstattet werden, in den vergangenen zehn Jahren von 23,2 auf 4,2 Prozent gesunken ist. „Das ist nicht länger hinnehmbar“, sagt der bildungspolitische Sprecher der Freien Wähler im Kreistag, Martin Klein. Man stehe uneingeschränkt hinter dem Fürsorgegedanken für bedürftige Kinder und Jugendliche, heißt es in einem Positionspapier der Fraktion zum Haushalt. Trotz laufender Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung sei jedoch keine dauerhafte Finanzierungslösung in Sicht. Bisher wurden lediglich Einmalzahlungen vereinbart, die nicht viel mehr sind als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Der Landkreis versucht mit Pool-Lösungen gegenzusteuern. Das bedeutet eine Fachkraft für mehrere Kinder, was im Schulalltag oft eine Herausforderung darstellt.

Ein Grundproblem: Geld von Bund und Land gibt es gemäß Teilhabegesetz nur für Kinder mit einem attestierten Anspruch auf sonderpädagogische Beschulung. Also für Familien, die vor der Wahl stehen, ob sie ihren Nachwuchs in einer Sonder- oder Regelschule anmelden. Kinder mit seelischen Problemen im normalen Schulalltag, die keinen solchen Anspruch haben, sind ein Fall für die Kinder- und Jugendhilfe, für die der Landkreis zuständig ist. 2024 waren das knapp 70 Prozent aller Fälle.

„Unverzichtbarer Baustein“

Eine Relation, die auch Thorsten Bröckel bestätigen kann. Der geschäftsführende Schulleiter der Kirchheimer Schulen und Rektor der Alleenschule nimmt einen wachsenden Bedarf an kooperativen Lernformen wahr. An der Alleenschule sind vier Schulbegleitungen im Einsatz. Nur in einem Fall handelt es sich um einen sonderpädagogischen Auftrag im Sinne von Inklusion. „Schulbegleitung ist für uns ein unverzichtbarer Baustein“, betont Bröckel. Auch, wenn er die finanziellen Nöte der Landkreise kenne. Die werden für Schulen inzwischen durchaus spürbar, indem die Hürden bei der Antragstellung wachsen. Zusätzliche Gutachten und Unterrichtsbesuche seitens der Fachstellen im Landratsamt ziehen Verfahren in die Länge. Was früher in wenigen Wochen erledigt war, dauert jetzt ein halbes Jahr. „Wir müssen jetzt schon unseren Bedarf fürs neue Schuljahr planen“, sagt Bröckel. „Sonst gehen Kinder leer aus.“