Finanzielle Soforthilfen, die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat, müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. „Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in mehreren Musterverfahren festgestellt“, erklärt der SPD- Landtagsabgeordnete Nicolas Fink: „Trotzdem beharrt CDU-Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bislang auf einer rechtswidrigen Praxis. Sie ist nicht bereit, auf die Rückforderungen zu verzichten. Und es sind keine Einzelfäll: Allein im Landkreis Esslingen geht es laut dem Wirtschaftsministerium um rund 3.100 Fälle und insgesamt um bis zu 21 Millionen Euro – das zeigt die Dimension des Missmanagements der Ministerin, die damit der Wirtschaft auch im Landkreis Esslingen schwer geschadet hat.“
Landesweit geht es um bis zu 62.000 Fälle und um eine Gesamtsumme von über 430 Millionen Euro. „Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung auf alle rechtswidrig beanspruchten Rückzahlungen verzichtet, sofern die Gelder vor dem 8. April beantragt wurden. Das schließt ausdrücklich auch bestandskräftige Fälle mit ein, in denen Unternehmen im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln Soforthilfen schon zurückgezahlt haben“, erklärt der SPD-Abgeordnete Andreas Kenner. „Deshalb laden wir alle Betroffenen im Landkreis Esslingen, die ihre Hilfen bis zum 7. April 2020 beantragt hatten, ein, uns von ihren Erfahrungen zu berichten, damit wir ein Bild über die Lage vor Ort bekommen“.
Die SPD-Landtagfraktion hat dazu im Internet das Portal „Rechtswidrige Corona-Rückforderungen stoppen“ eingerichtet, das man unter www.spd-landtag-bw.de/rechtswidrige-corona-rueckforderungen-stoppen/ erreichen kann. pm
