Zwischen Neckar und Alb
Sexueller Missbrauch: Ehefrau geht von einer Affaire aus

Prozess Ein Trainer aus dem Kreis Esslingen steht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Hilft ein Chatprotokoll weiter?

Kreis. Gegen einen Eiskunstlauftrainer aus dem Kreis Esslingen läuft derzeit ein Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Dem 41-Jährigen wird vorgeworfen, zwischen 2017 und 2018 zwei damals minderjährige Mädchen, die er trainiert hat, sexuell missbraucht zu haben. Auch seine Frau, die ebenfalls als Trainerin aktiv war, scheint von dem Umgang mit einem der mutmaßlichen Opfer gewusst zu haben. Sie behauptet allerdings, dass die beiden eine Affäre hatten. Das zeigen Chats zwischen den Eheleuten.

Der Angeklagte bestreitet jedoch in den Nachrichtenverläufen, eine Affäre gehabt zu haben. Daneben werfen sich die Eheleute in den Chats wüste Beleidigungen an den Kopf. Beim fünften Prozesstag hätte die Ehefrau auch als Zeugin aussagen sollen. Sie bezog sich jedoch auf das Zeugnisverweigerungsrecht und erschien nicht vor Gericht.

Stattdessen trat eine Polizistin in den Zeugenstand. Sie hatte damals die Anzeige aufgenommen. Es sei ein aufwühlendes und emotionales Gespräch gewesen, erinnert sich die Beamtin. Das Mädchen habe während der Vernehmung angefangen zu weinen. Auf die Polizistin wirkte das Mädchen glaubwürdig, doch die Beamtin habe auch das Gefühl gehabt, dass das Mädchen nicht alles erzählt habe. Die Ehefrau des Angeklagten habe das Mädchen beleidigt und sie als Schlampe bezeichnet. Die Chats zwischen der Trainerin und dem mutmaßlichen Opfer, die dem Landgericht vorliegen, zeigen, dass die Trainerin auch über WhatsApp das Mädchen beleidigte und sie auf ihr angebliches Verhältnis zu ihrem Mann ansprach.

Die Eltern hätten daraufhin Anzeige gegen die Ehefrau erstattet, das Verfahren wurde jedoch eingestellt, berichtet die Polizistin. Im Frühjahr 2018 habe das mutmaßliche Opfer schließlich mit dem Training aufgehört und keinen Kontakt mehr zu dem Angeklagten gehabt, bis er ihr schrieb, seine Frau drohe, an der Schule schlimme Gerüchte über das Mädchen zu verbreiten.

Es kam zu einem Treffen und schließlich zu einem weiteren. Der Angeklagte habe dem Mädchen gesagt, er werde die Sache mit seiner Frau klären. Im Gegenzug dazu soll er das Mädchen dazu aufgefordert haben, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Sie habe sich geweigert, woraufhin der Angeklagte sie dazu gezwungen haben soll, so die Beamtin.

Schließlich hätten die Eltern eine Nachricht von der Ehefrau bekommen, in der ein Bild von dem Angeklagten und ihrer Tochter zu sehen war. Daraufhin hätten die Eltern ihre Tochter zur Rede gestellt und am Abend sei die Familie zur Polizei gegangen, um Anzeige zu erstatten. Am 12. Juli ist die Urteilsverkündung geplant. Amelie Pyta