Ferienzeit heißt Stau auf den Autobahnen. Kaum ist man drauf, schon leuchten die Bremslichter zahlreich. Der erste Schritt sollte dann sein, den Warnblinker anzuschalten und eine Rettungsgasse zu bilden. Rückwärts fahren oder womöglich sogar wenden ist laut Michaela Rassat, Juristin bei ERGO-Versicherungen, eine schlechte Idee.
Der Alptraum eines jeden Autofahrers ist es, einem Geisterfahrer zu begegnen. Die Rechtsexpertin empfiehlt in diesem Fall, das Tempo zu reduzieren und möglichst weit rechts zu fahren. Ans Überholen ist in diesem Fall gar nicht zu denken.
Strikt verboten ist es, den Seitenstreifen zu befahren. Ausnahmen – wie zum Beispiel bei einer Baustelle – gibt es jedoch auch da. Nur wenn es explizit erlaubt wurde, darf der Randstreifen benutzt werden.
Die Faustregel für optimalen Abstand auf der Autobahn, ist der halbe Tachowert in Metern. Wer 100 km/h fährt, sollte also 50 Meter Distanz zum Vordermann halten. Wer nicht gut im Schätzen ist, kann sich an den Leitpfosten am Fahrbahnrand orientieren. Diese haben immer einen Abstand von 50 Metern.
Rechts Überholen ist nicht immer verboten. Stehen Fahrzeuge links oder fahren höchstens 60 km/h, darf maximal 20 km/h schneller überholt werden. Aber auch der Überholte muss sich an gewisse Regeln halten. Während des Überholvorgangs zu beschleunigen, ist tabu.
Vollgas geben auf dem Beschleunigungsstreifen ist zum sicheren Einfädeln in den Verkehr sogar wichtig. Autofahrern ist es hier erlaubt, schneller als der fließende Verkehr zu fahren. Trotzdem haben Fahrzeuge auf der Hauptfahrbahn Vorfahrt. Notfalls muss am Ende der Auffahrt eine Lücke abgewartet werden.