Zwischen Neckar und Alb
Strafe auf Bewährung

Betrüger Ein Bauunternehmer hat Lohnsteuer und Sozialabgaben seiner Mitarbeiter nicht korrekt abgeführt.

Esslingen. Es sah alles danach aus, als stünde den Prozessbeteiligten eine langwierige Beweisaufnahme bevor. Doch es kam anders. Angeklagt vor der elften Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts war ein früherer Bauunternehmer aus Esslingen. Er soll in den Jahren zwischen 2011 und 2016 für seine Mitarbeiter 196 000 Euro an Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nicht abgeführt und Lohnsteuer in Höhe von rund 33 000 Euro nicht an das Finanzamt gezahlt haben.

Weil er sich auf den Vorschlag des Richters einließ, ein Geständnis abzulegen, wurde er am Montag nach einer kurzen Verhandlung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ursprünglich waren drei Prozesstage angesetzt gewesen. Der Angeklagte hatte mit seiner Firma unter mehreren Namen unterschiedliche Bauarbeiten wie Eisenflechten, Trockenbau, Abbrucharbeiten bis hin zu Gebäudereinigung angeboten. Als Subunternehmer war er vor allem im Raum Stuttgart und Heilbronn im Einsatz.

Löhne wurden schwarz bezahlt

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, bei Behörden und der Krankenkasse unvollständige Angaben gemacht und so in mindestens 71 Fällen zu geringe Beiträge und Lohnsteuer abgeführt zu haben. So soll er nicht den gesamten Arbeitslohn gemeldet oder aber die geleistete Stundenzahl zu gering angesetzt haben. Außerdem habe er laut der Anklage angebliche Nachunternehmer dazu gebracht, falsche Rechnungen nach seinen Vorgaben zu erstellen - oder er habe sie gleich selbst geschrieben. In der Branche wird dieses ausgeklügelte System als „Abdeckrechnungen“ bezeichnet, mit denen der Betrag in bar zurückgegeben wird und Löhne so schwarz bezahlt werden.

Angeklagter bereut die Taten

Inzwischen arbeitet der Angeklagte als Angestellter, ist aber wegen eines Bandscheibenvorfalls seit 2019 krankgeschrieben. Er räume die Taten ein, ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt erklären - mit Ausnahme von 14 älteren Taten, die zuvor ohnehin eingestellt worden waren. „Er bereut die Taten“, erklärte der Anwalt im Namen seines Mandanten.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 45 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen den Angeklagten wurde außerdem, wie es im Urteil heißt, die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 167 398 Euro angeordnet. Petra Pauli