Der Streit um eine Beritthalle in Reudern geht in die nächste Runde. Nachdem das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart der Stadt Nürtingen recht gegeben und die Umnutzung einer Lagerhalle in eine Beritthalle untersagt hat, ziehen die Verantwortlichen gegen die Entscheidung vor Gericht. Wie eine Sprecherin bestätigte, sei eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben worden.
Die umstrittene Halle gehört zu einem Gartenbauunternehmen, dessen Geschäftsführer ein Nürtinger Stadtrat und dessen Ehefrau sind. 2019 erhielt er den Zuschlag für einen Bauplatz im begehrten Gewerbegebiet „Breitäcker II“, um dort eine Lagerhalle zu errichten. Die Vergabe erfolgte laut Stadt nach einem Punktesystem – mit dem Ziel, insbesondere Handwerks- und Produktionsbetriebe anzusiedeln. Sportliche Anlagen waren von Beginn an ausgeschlossen.
Plötzlich Antrag auf Umnutzung
Doch nur kurz nachdem er den Zuschlag für den Bauplatz erhalten hatte, sollte aus der Lagerhalle eine Beritthalle werden – also eine Stätte, in der Pferde professionell ausgebildet werden. 2023 ging ein entsprechender Antrag auf Umnutzung bei der Stadtverwaltung Nürtingen ein. Diesen lehnte die Stadtverwaltung ab. Für den Bau einer Pferdehalle hätte der Stadtrat niemals den Zuschlag für den Bauplatz bekommen, betonte Wirtschaftsförderer Christian Franz Ende August 2024.
Brisant: Nur zwei Monate nach dem Zuschlag weitete das Gartenbauunternehmen sein Geschäftsfeld aus. Im Handelsregister wurden neben Grünflächen- und Baumpflege plötzlich auch „Zucht, Haltung, Service und Beritt von Pferden“ vermerkt. Die Stadtverwaltung bemerkte die Änderung nicht – im August 2019 wurde der Kaufvertrag unterzeichnet.
Die Stadtverwaltung warf dem Stadtrat vor, von vornherein nicht mit offenen Karten gespielt, sondern die Verwaltung hinters Licht geführt zu haben. Die Bauverantwortlichen legten Einspruch beim RP ein – ohne Erfolg. Im April 2024 bestätigte die Behörde die Einschätzung der Stadt: Bei der geplanten Nutzung handle es sich um eine sportliche Anlage im Sinne der Baunutzungsverordnung.
Noch im April 2024 wurde Klage gegen die Entscheidung der Nürtinger Stadtverwaltung und des RP eingereicht. Aktuell sei man noch ganz am Anfang des Prozesses, sagt Katrin Kurz, Pressesprecherin am Verwaltungsgericht Stuttgart. „Derzeit läuft die Frist zur Klagebegründung.“ Dabei muss der Kläger begründen, warum er klagt. Auch die Gegenseite, also die Stadt Nürtingen, bekommt die Gelegenheit zur Stellungnahme. Sind alle Argumente gehört, wird es zu einer öffentlichen Verhandlung kommen.
„Uns ist bekannt, dass Klage eingereicht wurde“, sagt Wirtschaftsförderer Christian Franz. Aktuell könne die Verwaltung dazu jedoch keine Stellungnahme abgeben. „Wir warten weiterhin auf die Klagebegründung. Erst danach können wir uns zum Sachverhalt äußern.“

