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Streuner kastrieren: ja –Katzenjagd im Garten: nein

Beschluss Der Gemeinderat in Schlierbach begrüßt die Zielrichtung der Katzenschutzverordnung, Streunerkatzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. So soll die ungebremste Vermehrung eingedämmt werden. Ein Passus hat aber für Diskus­sionen gesorgt. Von Volkmar Schreier

Schlierbach. „Deutschlandweit haben wir rund zwei Millionen Straßenkatzen“, weiß Carl Friedrich Giese vom Verein Katzenschutz Donzdorf. Der Verein kümmert sich im Rahmen der Fundtier-Kooperation im Landkreis Göppingen um Fund- und Streunerkatzen. Finanziert wird die Arbeit des Vereins auch durch eine anteilige Kos­tenerstattung durch die Gemeinden. Das Problem nun: „Die Katzen vermehren sich in freier Wildbahn ungebremst“, erläutert der Experte. Als Ausweg aus der Misere bietet sich der Erlass einer Katzenschutzverordnung an, die über die Schritte Kastration, Kennzeichnung und Registrierung die Zahl freilebender Streunerkatzen eindämmen soll. Werden Streunerkatzen gemeldet, fängt der Verein diese ein, chipt und kastriert die Tiere, sofern dies nicht schon geschehen ist. Gleichzeitig regelt die Verordnung auch, dass Freigängerkatzen ebenfalls kastriert, registriert und gechipt sein müssen. Der Verein versucht also auch herauszufinden, ob die gemeldete Katze wirklich herrenlos ist. Sollte sich ein Halter finden, werden ihm die Kosten – für das Kastrieren eines Katers mittlerweile 92 Euro, bei Kätzinnen sogar 136 Euro, das Chippen kostet weitere 12 Euro – in Rechnung gestellt. Bei herrenlosen Katzen übernimmt die Gemeinde diese Kosten.

Zwei Gegenstimmen

Darüber, dass die Eindämmung der Katzenpopulation sinnvoll ist, herrschte Einigkeit im Ratsrund. Insofern begrüßten die Ratsmitglieder einhellig die Zielrichtung der Katzenschutzverordnung. Für Diskussionen sorgte aber ein Passus in der Verordnung, der es erlaubt, zum Einfangen von Katzen Privatgrundstücke zu betreten. „Ich habe an dieser Stelle ein rechtliches Problem mit der Verordnung“, stellte Marco Emmert (CDU) fest. „Das ist ein Rechts­eingriff ins Privateigentum.“ Er warnte davor, gleichsam eine Legalisierung des Hausfriedensbruchs zum Einfangen von Katzen in die Verordnung zu schreiben. Kurt Moll (CDU) fragte sich, ob er dann zukünftig beim Morgenkaffee auf seiner Terrasse Zeuge wilder Katzenjagden durch die Gärten werden könnte.

Eine Befürchtung, die Carl Friedrich Giese klar entkräften konnte. „Wir fragen vorher nach, ob wir auf das Grundstück dürfen. Außerdem stellen wir Fallen auf, die automatisch melden, wenn die Katze drinsitzt.“ Klaus Buchele verfolgte einen pragmatischen Ansatz: „Wir sollten das einfach probieren. Wenn es schiefläuft, können wir die Verordnung ja wieder einkassieren.“ Ein Vorgehen, das auch im Plenum großen Zuspruch fand: Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung ging die Verordnung durch.