Bissingen. Die Großen Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts hat das Verfahren aufgrund der Coronakrise kurzgehalten: Der 30-Jährige, der im Streit seinen 60-jährigen Vater in Bissingen mit einem sogenannten Cuttermesser lebensgefährlich verletzt hat, ist wegen versuchten Totschlags verurteilt worden: Er muss für die Tat vier Jahre Freiheitsstrafe verbüßen.
Bereits am ersten Verhandlungstag hatte die Gerichtsvorsitzende die Prozessverkürzung den Beteiligten bekannt gegeben. Fünf der sieben Zeugen wurden daher erst gar nicht angehört, da deren Aussagen sowieso nicht erheblich seien, sagte die Richterin. Schließlich hatte der 30-jährige Mann nicht nur bei seiner polizeilichen Vernehmung, sondern auch im Gerichtssaal den Messerangriff gegen seinen Vater zugegeben und Reue gezeigt.
In der Nacht zum 11. Oktober vergangenen Jahres stand der Angeklagte erheblich unter Alkohol, was aber laut einem Gutachten bei der Zurechnungsfähigkeit keine Rolle spielte. Nur das umfassende Geständnis bewahrte den bisher nicht vorbestraften Sohn jetzt vor einer Haftstrafe im zweistelligen Bereich. Mit vier Jahren Freiheitsstrafe kam er recht glimpflich davon. Nach dem Gesetz hätten ihn die Richter mit bis zu 15 Jahren Haft aburteilen können.
Deutliche Worte gab es von der Richterin auch an das Opfer: Man solle doch künftig zwischen Vater und Sohn „reden“, statt sich jahrelang aus dem Weg zu gehen. Der 60-Jährige, dessen lebensgefährlichen Verletzungen am Hals inzwischen überstanden sind, hatte mit dem Sohn Streit bekommen, weil dieser in der Tatnacht zu laut an seiner PC-Spielekonsole gewesen ist. Bernd Winckler