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Tatfahrzeug hatte einen GPS-Sender

Justiz Im Prozess um die Schüsse auf eine Shishabar in Plochingen gibt ein LKA-Mann Einblicke in die Ermittlungsmethoden.

Plochingen. Überwachungen, Observationen, GPS-Sender an verdächtigen Fahrzeugen: In dem Prozess um die Schüsse auf eine Shi­sha­bar in der Nähe des Plochinger Bahnhofs hat am Montag ein Sachverständiger über Ermittlungsmethoden berichtet, die sonst vor allem aus Fernsehkrimis bekannt sind. Weitere Zeugen beleuchteten vor dem Stuttgarter Landgericht das private Umfeld der beiden 23-jährigen Angeklagten. Diesen wird versuchter Mord vorgeworfen: Im April 2023 sollen sie aus einem fahrenden Auto heraus Schüsse auf die Bar abgegeben haben. Der Wirt wurde durch zwei Streifschüsse verletzt.

Es sei ihm klar gewesen, dass sich etwas zusammenbraute, sagte der Sachverständige des LKA. Man hätte mehrere Telefonate über einen Anschluss abgehört, der auf einen der beiden Angeklagten zugelassen war. Da sei von einem Treffpunkt die Rede gewesen, von „Tschetschenen“. Mit Blick auf die Vorgeschichte schien eine schwere Straftat anzustehen. Denn, so der Kriminalhauptkommissar, seit Monaten hätten sich zwei rivalisierende Banden in den Regionen Stuttgart, Esslingen und Göppingen Schusswechsel und tätliche Angriffe geliefert. Nach Schüssen auf einen wichtigen Entscheidungsträger der Gruppe Göppingen-Stutt­gart-Zuffenhausen sei klar gewesen, dass es einen Racheakt geben würde. Der Mann sei schwer verletzt worden und bleibe wahrscheinlich querschnittsgelähmt.

Man habe daher mit einem Gegenschlag der Gruppe gegen die rivalisierende Gang aus Esslingen-Plochingen-Ludwigsburg gerechnet. Sein Team habe Verdächtige observiert, berichtete der LKA-Sachverständige, unter anderem mit einem GPS-Sender am späteren Tatfahrzeug. Dadurch könne nachgewiesen werden, dass sich dieser Wagen in der Tatnacht vor der Shishabar befunden habe. Laut einem an einem früheren Verhandlungstag verlesenen Brief des Angeklagten soll er sein Auto aber an diesem Abend an einen Bekannten verliehen haben.

Im Zeugenstand wurden auch Freunde der beiden Angeklagten vernommen. Ein 19-Jähriger gab an, die beiden jungen Männer seit seiner Schulzeit in Göppingen zu kennen. In der Tatnacht habe er mit einem der beiden kurz gesprochen, weil er ihm Geld schuldete. Aber der 23-Jährige könne unmöglich der Täter sein. Ein anderer Freund der Angeklagten konnte nur wenig Erhellendes beitragen. Er habe Erinnerungslücken infolge eines Filmrisses wegen zu hohen Alkoholkonsums in der Tatnacht. Nach mehreren Jacky-­Cola habe er sich an nichts mehr erinnern können. Am nächsten Tag habe er von der Verhaftung seiner Kumpel erfahren. Das Gericht bezweifelte jedoch den Wahrheitsgehalt dieser Aussage. Simone Weiß