Absolutes Betretungsverbot außerhalb der markierten Wege. Das gesamte Gelände ist mit Munition und sonstigen Kampfmitteln belastet.“ Solche Hinweisschilder stehen rund um den ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen, dem heutigen Herzstück des Biosphärengebietes Schwäbische Alb. Trotzdem gibt es immer wieder Wanderer und Radfahrer, die die 13 ausgewiesenen Wanderwege verlassen oder mit ihrem Drahtesel auf der knapp 38 Kilometer langen Panzerringstraße verbotenerweise unterwegs sind. Dieser Rundkurs ist von der Mercedes-Benz Group gepachtet, um dort ungestört Testfahrten machen zu können.
Wird jemand vom Kontrolldienst erwischt, muss man mit einer Anzeige rechnen. Wenig später flattert dann ein Bußgeldbescheid vom Landratsamt Reutlingen ins Haus. Das ist auch einem 33-jährigen Produktmanager aus dem Landkreis Esslingen passiert, der mit seinem Rad auf der Panzerringstraße südlich von Böhringen erwischt worden war. Er sollte 100 Euro Geldbuße plus 28,50 Euro Gebühren bezahlen.
Dagegen legte der Radler Einspruch ein, weshalb es jetzt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Münsingen kam. Ihm sei damals nicht bewusst gewesen, sich auf verbotenem Terrain zu bewegen, sagte der Mann aus. Er sei zunächst auf dem Rad- und Wanderweg 11 (Brucktalweg) unterwegs gewesen. Da aber Regenwolken aufzogen, wollte er so schnell wie möglich heimwärts. Doch er kam nicht weit. „Plötzlich war der Weg gesperrt“, sagte der 33-Jährige. Er schaute auf seine Fahrrad-Navi-App, die ihm in kurzer Entfernung die Panzerringstraße anzeigte. Ohne lange nachzudenken, fuhr er quer durch den Wald, stieg über die Leitplanke, setzte seine Fahrt fort, um nach rund 500 Metern von einem Kontrolldienst-Mitarbeiter angehalten zu werden.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ob er die Verbotsschilder gesehen habe, fragte der Direktor des Amtsgerichts, Joachim Stahl. Nein, deshalb sei er sich auch keiner Schuld bewusst gewesen, antwortete der Radler, dem man im Bußgeldbescheid „Vorsatz“ vorgeworfen hatte. Er räumte ein, die Schilder auf dem Brucktalweg „im Vorbeifahren“ zwar gesehen zu haben, die Aufschrift ihn „in diesem Moment nicht interessiert“ habe. Deshalb habe er sich auch keine Gedanken gemacht, auf der Panzerringstraße weiterzufahren. Ihm sei zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst gewesen, dass dies eine Privatstraße sei, die nicht befahren werden dürfe.
Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz unterwegs zu sein, ohne eines der vielen Verbotsschilder gesehen zu haben, klinge nicht glaubwürdig, sagte der Kontrolldienst-Mitarbeiter aus, der den Radfahrer erwischt hatte. Er fügte hinzu, dass an jeder Einfahrt zur Panzerringstraße das runde Verkehrszeichen „Verbot für Fußgänger und Radfahrer“ stehe, zudem der Hinweis „Privatstraße“. Er erinnerte daran, dass es abseits der Straße und der freigegebenen Wege „kriminell“ sei, sich dort aufzuhalten. Man gehe von mehr als 500000 scharfen Blindgängern aus, die sich noch auf Areal befinden.
Letztendlich glaubte der Direktor des Amtsgerichts der Aussage des Radlers und schraubte die Strafe von 100 Euro (Vorsatz) auf 75 Euro (Fährlässigkeit) herunter. Unterm Strich hatte der Einspruch jedoch nicht viel genutzt. Denn anstatt der 128,50 Euro inklusive Gebühren fallen jetzt eben 75 Euro zuzüglich Gerichstkosten in Höhe von 50 bis 60 Euro an. Ein teures Vergnügen, was der Radler akzeptieren musste.
Verstöße und die Strafen
Wer außerhalb der freigegebenen Wege oder auf der Panzerringstraße zu Fuß, auf dem Fahrrad oder mit einem Auto angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 100 Euro und 150 Euro rechnen.
Reiten ist generell verboten und schlägt bei Zuwiderhandlung mit 200 Euro zu Buche. Das Landratsamt Reutlingen weist darauf hin, dass Abweichungen in Einzelfällen möglich sind. Die maximale gesetzliche Bußgeldhöhe beträgt 50 000 Euro. jol