Nachverdichtung
Umstritten: Nach 15 Jahren soll nun auf einem Holzmadener Grundstück gebaut werden

Der Bebauungsplan für ein Grundstück in zweiter Reihe sorgt in Holzmaden seit Jahren für Diskussionen. Nun zeichnet sich eine Lösung ab. Umsetzen muss sie aber der Grundstücksbesitzer.

Um dieses Grundstück im Herzen von Holzmaden geht es (grün). Screenshot: Google Maps

Das „Flurstück 44/2“ im Holzmadener Ortskern liegt versteckt, weder von der Friedhofstraße noch von der Blumenstraße ist es einzusehen. Dennoch ist dort eine Wohnbebauung möglich: Denn im Baurecht ist ganz klar geregelt, dass dort gebaut werden kann: bis 50 Meter nach innen, sowohl von der Blumen- als auch von der Friedhofstraße aus. Und innerhalb dieser imaginären Fläche liegt das Grundstück. Doch die Planung hat sich zu einem Dauerbrenner im Gemeinderat entwickelt.

 

Gemeinderat lehnte letztes Projekt ab

Seit der ersten ­Bauvoranfrage sind mittlerweile 15 Jahre vergangen, 2015 hatte der Gemeinderat schon einmal seine Zustimmung für ein Einfamilienhaus auf der rund 1200 Quadratmeter große Fläche gegeben. Doch nach einem Eigentümerwechsel gab es Pläne für neun Wohneinheiten in zwei Gebäuden, außerdem eine Tiefgarage mit zwölf Stellplätzen. Die Bebauung war planerisch ausgearbeitet und gesetzeskonform, aber der Gemeinderat verweigerte die Zustimmung: Der Mehrheit war das Projekt zu massiv.

Nicht nur das: Das Gremium beschloss damals eine einjährige Veränderungssperre, die im Mai 2024 um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Ein weiteres Mal sei das nicht ohne Weiteres möglich, erklärte Rainer Metzger vom Ingenieurbüro Melber und Metzger dem Gemeinderat. Dafür bräuchte es aber gute baurechtliche Gründe. Im Klartext heißt das: Dass sich ein Gemeinderat nicht einigen kann, zählt nicht dazu.
Womit man in der Gegenwart angekommen ist. Das immer noch freie Grundstück hat nun wieder auf der Tagesordnung gestanden, und wieder wurde ambitioniert diskutiert. Die Zeit drängt, denn wenn die Gemeinde ihrerseits bis Mai 2025 keinen Bebauungsplan für das Grundstück vorlegen kann, gilt das allgemeine Baurecht, „in Art und Maß der Umgebung angepasst“. Da bereits eine Riegelbebauung mit zwei bis drei Geschossen vorhanden ist, könnte auch die weitere Bebauung so aussehen. „Wir wollen selber festlegen, was dort passiert“, sagt Bürgermeister Florian Schepp.

Daher hat die Gemeinde mit dem Ingenieurbüro eine neue Variante mit zwei getrennten Gebäuden vorgeschlagen, mit je zwei und drei Wohneinheiten. Wo derzeit die Scheune an der Friedhofstraße steht, soll eine Durchfahrt entstehen, außerdem könnte man darüber noch eine Wohnung schaffen. Allerdings ist das nur ein Angebot: „Sie können keinen zwingen zu bauen“, sagt Rainer Metzger.

Die Meinungen im Gemeinderat gehen anschließend komplett auseinander. „Wir müssen Innenverdichtung ernst nehmen“, meint Mika Carfora (FWV). „Wir müssen da nichts machen, ich sehe die Notwendigkeit nicht“, findet Rainer Stephan (HBL). Da muss ihn Rainer Metzger korrigieren. „Es gibt dort ein Baurecht. Wenn Sie nicht planerisch tätig werden, hat die Gemeinde keinen Einfluss mehr. Dann entscheidet das Landratsamt über die Bebauung“, sagt er. Außerdem sei eine Innenverdichtung laut Regionalplan immer einer Bebauung außerhalb des Ortskerns vorzuziehen. 

Wenn die Gemeinde selbst bestimmen will, muss der Bebauungsplan auch sinnvoll sein, rät der Experte davon ab, einen Vorschlag für ein Einfamilienhaus mit einer Wohnung abzugeben. „Unter zwei Wohneinheiten halte ich ein Projekt nicht für sinnvoll.“ Einige Gemeinderäte haben aber nicht nur Bedenken wegen der Bebauung an sich, sondern auch wegen der Folgen und „Nebenwirkungen“ – insbesondere der Verkehr. Wohnungen bedeuten immer auch Parkplätze. Das müsse ja nicht im Ortskern sein, finden einige Gemeinderäte, zumal damit auch die Wege für Schüler beschränkt werden. Bürgermeister Florian Schepp stimmt zu. „Es liegt an uns, wo wir Parken zulassen“, merkt er an. Es gebe keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz vor einem Wohnhaus im öffentlichen Raum. „Eine Zufahrt finde ich verantwortungslos“, gibt Jochen Wagner (HBL) zu bedenken. „Mir fehlt das Ziel und Maß, den dörflichen Charakter zu erhalten“, sagt er. 

Am Ende bekommt ein Antrag von Markus Ocker die Mehrheit: Zwei Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, also je anderthalbgeschossig mit zwei Wohneinheiten. Der Vorschlag wird nun vom Planungsbüro ausgearbeitet und dann in der kommenden Sitzung zur Abstimmung gebracht. Womöglich bekommt die fast unendliche Geschichte ein erstes Happy End – dann muss noch der Eigentümer sein Baurecht entsprechend nutzen.