Region. Der Höhepunkt der fünften Jahreszeit steht bald bevor. Für viele Fasnetsbegeisterte sind die zahlreichen Veranstaltungen rund um den Fasching oft auch Anlass, etwas ausgelassener zu feiern. Aus Spaß kann aber schnell bitterer Ernst werden, besonders, wenn man einen Unfall verursacht oder auch ohne Unfall alkoholisiert am Steuer seines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird.
Die Polizei wird im ganzen Kreis verstärkt kontrollieren, sodass diejenigen, die aufgrund ihres Alkohol- oder Drogenkonsums für andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst eine Gefahr darstellen, damit rechnen müssen, aus dem Verkehr gezogen zu werden.
Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt, gibt die Polizei einige Tipps:
Hände weg von Alkohol, wenn man noch fahren muss. Besser ist, gleich Fahrgemeinschaften zu bilden. Mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut dürfen es laut dem Gesetz hinterm Steuern nicht sein. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Wenn kein Jeck fahren möchte, sollte man auf die öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen zurückgreifen. Das ist im Falle einer Straftat immer noch günstiger, als ein Bußgeld.
Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen auch die Erwachsenen in die Pflicht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren.
Vor allem auf Partys gilt: Getränke nie unbeaufsichtigt lassen. Gerade Frauen sind Opfer von K.-o.-Tropfen. Jeder sollte aufpassen und sich nur von Bekannten etwas ausgeben lassen.
Generell wird die Polizei wie schon in den vergangenen Jahren bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen durchführen. Die Einsatzkräfte agieren aber nicht nur offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar, sondern auch in Zivil.
Teilweise werden die uniformierten Polizeibeamten vorsorglich auch die Maschinenpistole mitführen. Das ist aber kein Grund zur Sorge. lp