Lenninger Tal
Viel Lärm um einen Fausthieb

Justiz Im Prozess um zwei streitende ältere Männer aus Oberlenningen bleibt der Tatbestand „Körperverletzung“ fraglich.

Lenningen. Ein Streit zwischen zwei Oberlenninger Nachbarn ist nach zwei Gerichtsinstanzen gestern am Stuttgarter Landgericht salomonisch zu Ende gegangen. Angeklagt war ein 61-jähriger Mann aus Oberlenningen, den das Amtsgericht Kirchheim wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 600 Euro Geldstrafe verurteilte. Er soll seinen 63-jährigen Nachbarn krankenhausreif geschlagen haben. Doch das war wohl übertrieben, heißt es im neuen Urteil.

Zuerst trafen sich die beiden älteren Herrschaften im September letzten Jahres vor dem Strafrichter des Amtsgericht Kirchheim. Es ging um einen Fausthieb in das Genick des 63-Jährigen, angeblich ausgeführt vom 61-Jährigen, der schon seit Jahren mit dem Opfer im Clinch war. Die Folge: Schädelprellung, Schürfwunden an Kopf und Arm. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall als „vorsätzliche Körperverletzung“ eingestuft. Dafür musste der 61-Jährige 600 Euro Geldstrafe berappen, wogegen er Berufung einlegte.

Üble Beschimpfungen

So landete der Fall jetzt beim Stuttgarter Landgericht. Dort wurde über die Frage diskutiert, ob überhaupt ein Faustschlag stattgefunden hat. Der 61-Jährige ist sich keiner Schuld bewusst. Er habe den anderen nicht angerührt und wolle freigesprochen werden. Der 63-Jährige zeichnete im Zeugenstand ein anderes Bild. Er sei im Hof nach üblen Beschimpfungen an ihm vorbeigelaufen und habe dann plötzlich einen Genickschlag mit der Faust bekommen. „Ich bin dabei umgefallen und wurde bewusstlos“, sagte er. Dann soll ihn der Angeklagte auch noch angespuckt haben. Seine Lebensgefährtin bestätigte dies, meinte aber, er habe sich robbend noch zur Haustüre bewegt. Dort sei er sitzen geblieben, bis die von ihr alarmierte Polizei und der Rettungswagen eintrafen.

Eine Bewusstlosigkeit könne bei diesem einen Schlag nicht vorliegen, sagte die Richterin zum Zeugen. Auch die Tochter des Angeklagten wurde hinsichtlich ihrer Aussage auf die Wahrheitspflicht hingewiesen. Das Gericht traf nach einer Verschnaufpause die Aussage, dass alles wohl massiv übertrieben und zum Nachteil des Beschuldigten „ausgeschlachtet“ worden sei, so die Richterin. Die Verletzungen seien mit dem Vortrag nicht vereinbar. Letztlich wurden die Vorwürfe der „Körperverletzung“ wegen Zweifel am tatsächlichen Geschehen juristisch nicht mehr sanktioniert. Zu viele Ungereimtheiten brachten die Richter dazu, den Tatkomplex kurzerhand einzustellen. Allerdings gab es keinen Freispruch, wie der Angeklagte es wollte, sondern eine Einstellungs-Geldauflage in Höhe von 300 Euro, zu zahlen an das DRK. Eine Vorstrafe bleibt dem 61-Jährigen damit erspart. Bernd Winckler