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Viereinhalb Jahre Haft für Missbrauch

Urteil Landgericht wertet das volle Geständnis des 35-jährigen Angeklagten aus Wendlingen als strafmildernd.

Wendlingen. Schuldig des sexuellen Missbrauchs seiner beiden Stieftöchter in teils besonders schweren Fällen sowie des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und des Herstellens von kinderpornografischen Dateien und deren Verbreitung: Ein 35-jähriger Teile-Zurichter aus Wendlingen ist nach vier Verhandlungstagen gestern vom Stuttgarter Landgericht dafür zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden.

Man habe das volle Geständnis des 35-Jährigen in besonderer Weise bei der Strafzumessung gewürdigt, sagte der Vorsitzende Richter der 2. Großen Jugendschutz-Strafkammer des Landgerichts gestern bei der Urteilsverkündung. Ein Geständnis, das man durch die aufwendige und tagelange Beweisaufnahme in dem Verfahren nachgeprüft und für richtig befunden habe. Der Angeklagte habe bei der Schilderung der Taten, die er durch seinen Verteidiger vortragen ließ, tatsächlich die Wahrheit gesagt.

Keine Liebesbeziehung

In den nun festgestellten 35 Einzelfällen hatte der 35-Jährige zuerst die eine – gerade einmal 13 Jahre alte – Stieftochter ab August des Jahres 2020 zu missbrauchen begonnen, danach deren kleinere Schwester. Da keine Gewaltanwendungen gegen die Opfer vorlagen, habe man sich in der Urteilsberatung sogar Gedanken darüber gemacht, ob es sich hier, in dem einen Fall der älteren Stieftochter, möglicherweise um so etwas wie eine Liebesbeziehung gehandelt haben könnte. Dies jedoch verneinten die Richter jetzt im Urteil, nachdem man sich durch die Chat-Kommunikation des Angeklagten mit dem Opfer Einblicke verschafft hatte.

Strafrechtlich gesehen handelte es sich somit um besonders schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie um das Herstellen von kinderpornografischen Dateien und deren Verbreitung. Dass dem Angeklagten bei den jeweiligen sexuellen Übergriffen gegen die beiden Mädchen die Strafbarkeit seiner Handlungen bewusst war, betonte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung ausdrücklich. Und der Angeklagte habe auch gewusst, dass diese Taten irgendwann ein Ende finden müssen.

Der Staatsanwalt hatte gegen den 35-Jährigen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten beantragt, der Verteidiger hingegen ging in seinem Plädoyer davon aus, dass gerade durch das Geständnis und die Einsicht die Verurteilung zu einer Strafe von drei Jahren ausreiche. Das Gericht erkannte auf die goldene Mitte und schickt den Mann, der strafrechtlich bislang unbescholtenen war, für vier Jahre und sechs Monate hinter Gitter.
Bernd Winckler