Seuche
Vogelgrippe: Kommt die Stallpflicht?

Der Landkreis Esslingen ruft die regionalen Betriebe dazu auf, sich für ein mögliches Aufstallungsgebot umgehend vorzubereiten. Auch die Nähe zum Neckar spielt eine Rolle. 

Eine Stallpflicht würde für die sonst im Freien lebenden Tiere viel Stress bedeuten. Symbolfoto: stock.adobe.com

Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland weiter aus. Vor allem in der Kranichpopulation wird ein aktives Infektionsgeschehen beobachtet, heißt es aus dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Im Landkreis Esslingen gab es noch keinen Nachweis oder Verdachtsfälle, sodass es bislang zu keinen Tötungen von Tieren kam. Im angrenzenden Landkreis Reutlingen wurde hingegen ein Kranich positiv auf das HPAI-Virus getestet. Diese Tiere seien im Landkreis Reutlingen nicht heimisch, teilt das dortige Landratsamt mit. Daher sei davon auszugehen, dass der gefundene Wildvogel den Landkreis lediglich auf seinem Weg nach Süden überflogen hat.

Tierwohl stets im Blick behalten

Dennoch sei es nun besonders wichtig, dass alle geflügelhaltenden Betriebe, aber auch die Hobbyhalter die verpflichtend einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Geflügels überprüfen und falls erforderlich verbessern, mahnt das Landratsamt Esslingen. Zudem sollten die Vorbereitungen für eine mögliche Stallpflicht umgehend getroffen werden. „Ziel der Maßnahmen muss die unbedingte Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel sein“, teilt das Landratsamt mit. Das gelte nicht nur für den direkten Kontakt, sondern auch für eine Verschleppung über Personen, Gerätschaften, Futtermittel oder Einstreu. 

Das Ministerium für Ländlichen Raum beobachte das aktuelle Geschehen sehr genau und wäge auch das Erfordernis einer Aufstallungspflicht ab, die verhindern soll, dass sich Hausgeflügel bei Wildvögeln mit Viren wie der Vogelgrippe infiziert. Eine pauschale Aufstallung für das ganze Land oder einzelne Landkreise sei aus fachlicher Sicht und aus Gründen des Tierschutzes aktuell jedoch nicht geboten. Eine Ausnahme gilt für eine eingeschränkte Zone im Alb-Donau-Kreis, dort wurde bereits eine Aufstallungspflicht verhängt. „Wir nehmen die Situation sehr ernst.“ Dennoch müsse auch das Tierwohl stets im Blick behalten werden: Eine Stallpflicht bedeute für die Tiere ein hohes Maß an Stress und stelle eine große Belastung dar. Für Geflügel oder andere Tiere, die normalerweise im Freiland leben, würde das eine Unterbringung in Ställen, geschlossenen Einrichtungen oder unter geschützten Vorrichtungen bedeuten.

Im Fall des Landkreises Esslingen könne es durchaus sinnvoll sein, sich über Maßnahmen für einen möglichen Ernstfall Gedanken zu machen, wie es das Landratsamt nun macht, da der Neckar auch bei Wildvögeln beliebt sei, teilt das Ministerium mit. Zudem sei es immer gut, mit den Tierhaltern vor Ort im Kontakt zu stehen und über mögliche Maßnahmen zu sprechen. 

Verhalten beim Fund toter Tiere

Den Kontakt mit toten Wildtieren sollten Bürgerinnen und Bürger unabhängig von aktuellen Seuchengeschehen grundsätzlich vermeiden, heißt es aus dem Landratsamt. Beim Auffinden von kranken oder toten Wasservögeln, Möwen, Reihern, aber auch Raben- oder Greifvögeln sollte das zuständige Veterinäramt oder die Gemeinde vor Ort informiert werden. Das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung auf die allgemeine Bevölkerung in der EU sei weiterhin als gering einzustufen, teilt das Landratsamt mit. Für beruflich exponierte Gruppen dürfte das Risiko etwas höher liegen. Die Grippeviren werden hauptsächlich durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln übertragen. Die Ansteckung kann jedoch auch indirekt erfolgen, beispielsweise über das Einatmen virushaltiger Stäube oder Aerosole und durch den Kontakt mit Ausscheidungen der erkrankten Tiere.

Das Vogelgrippe-Virus wurde bei Katzen und Hunden nur sehr vereinzelt nachgewiesen, teilt das Landratsamt Esslingen mit. Die Erkrankungen würden sich mild äußern, vereinzelt seien schwere Verläufe jedoch nicht ausgeschlossen. Tierhalter sollten darauf achten, dass es keinen direkten Kontakt mit erkranktem Hausgeflügel, Wildvögeln oder deren Kadavern gibt. In Gebieten mit aktuellen Fällen der Vogelgrippe sollte idealerweise kein unbeobachteter Freigang von Hund und Katze stattfinden. Ebenso sollte kein rohes Geflügelfleisch verfüttert werden.