Zwischen Neckar und Alb
Vom Tisch, aber nicht aus der Welt

Sozialwohnraum Der Kreistag beschließt die Erhöhung von Mietobergrenzen für Bedürftige. Die Wohnungsnot und der politische Streit darüber bleiben. Von Bernd Köble

Wie viel darf eine Wohnung kosten, deren Miete der Staat übernimmt? Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort. Erst recht nicht in einem Landkreis wie Esslingen, wo der Preis für Wohnraum seit Jahren durch die Decke schießt. Kommunen, Sozialverbände, Privateigentümer, Mieter und Leistungserbringer – sie alle reden ein Wörtchen mit. Die Erhebung der Daten bei der Festlegung von Mietobergrenzen ist ein komplexes Verfahren, das nicht nur der örtlichen Entwicklung am Markt, sondern auch Sozialgerichten standhalten muss. Die politische Debatte darüber ist deshalb im Kreistag und seinem Sozialausschuss seit Jahren von tiefen ideologischen Gräben durchzogen.
Jetzt hat sich das Kreisparlament auf eine Erhöhung der Miet­obergrenzen um 3,6 Prozent geeinigt, die ab 1. August gelten soll. Das entspricht dem Anstieg des Mietpreisindexes im Land und soll deshalb Rechtssicherheit garantieren. Eine knappe Mehrheit aus Grünen, SPD, Linken und AfD hatte im November

 

„Wir brauchen eine kreisweite Strategie, um aus Spekulationsobjekten Wohnraum zu machen.
Peter Rauscher
Linken-Fraktionschef im Kreistag
 


vergangenen Jahres eine Erhöhung um fünf Prozent gefordert, was nicht nur von CDU und Freien Wählern, sondern auch von der Verwaltung kritisiert wurde. Begründung: Eine solche Erhöhung ohne entsprechende Datengrundlage sei rechtswidrig. Die Marktentwicklung im Land, die auch bei der nächsten Fortschreibung in zwei Jahren als Richtschnur dienen soll, gilt nun als rechtlich gesicherter Kompromiss und sorgt für einen politischen Waffenstillstand. Zumindest bis auf Weiteres. Zum 1. August 2025 soll die Lage am Wohnungsmarkt komplett neu bewertet werden.
Bei der jetzigen Fortschreibung der Richtwerte wurden im vergangenen halben Jahr Kommunen, Wohnbaugesellschaften und rund 10 000 Haushalte im Kreis befragt. Aufgeteilt in sieben Vergleichsräume mit unterschiedlicher Marktlage. Das sogenannte „schlüssige Konzept“ stammt aus der Feder des Stuttgarter Büros Rödl & Partner. Ein Unternehmen, das auch private Wohnbaugesellschaften berät, was in der Vergangenheit immer wieder für Kritik gesorgt hatte. Linken-Fraktionschef Peter Rauscher warb dafür, das Beratergeld künftig zu sparen. „Was wir brauchen, ist eine kreisweite Strategie, um aus Spekulationsobjekten Wohnraum zu machen.“ Landrat Heinz Eininger hingegen verteidigte das Verfahren. Man habe dabei „größtmögliche Transparenz und Offenheit“ gezeigt. Allerdings hatten sich an den Gesprächen nur zehn der insgesamt 44 Städte und Gemeinden im Kreis beteiligt, wie Eininger bestätigte.
Brandbrief aus Nürtingen
Für Unmut sorgte das Ergebnis in Nürtingen. Dort führte die Erhebung dazu, dass die Mietobergenzen für Ein-Personen-Haushalte sanken – als einzige Kommune im Landkreis. Nürtingens Sozialbürgermeisterin ­Annette Bürkner hatte sich daraufhin in einem Brandbrief an Politik und Verwaltung gewandt, um auf die Sozialwohnungsnot in der Hölderlinstadt hinzuweisen. Sie fand dort allerdings wenig Gehör. Das Problem in seiner Heimatstadt sei hausgemacht, befand der Nürtinger CDU-Kreisrat Thaddäus Kunzmann. Jüngstes Beispiel: Vor wenigen Tagen erst habe ein Ausschuss des Gemeinderats beschlossen, das Grundstück in der Schafstraße, wo beim Feuer in zwei Gebäuden mit Sozialwohnungen im November zwei Menschen ums Leben kamen, nicht mehr zu bebauen. Kunzmann spricht von einem „Luxusbeschluss“, der nicht zu diesem Schreiben passe. Die deutliche Erhöhung der Mietobergrenzen, für die sich alle Fraktionen ausgesprochen hatten, sieht Kunzmann kritisch: Es gehe auch darum, den Markt nicht für diejenigen zu verknappen, die für ein bescheidenes Einkommen jeden Tag zur Arbeit gingen.
Nach Ansicht von Grünen-Sprecherin Margarete Schick-Häberle kommt der Kreis der Realität am örtlichen Wohnungsmarkt mit der Erhöhung ein Stück näher. „Damit steigen die Chancen für Familien und Alleinerziehende, dass ihre Mietkosten übernommen werden“, sagte sie. Auch die SPD lobte den Beschluss: „Der Mindestlohn reiche bei vielen nicht mehr aus, um die Miete zu bezahlen“, stellte Fraktionssprecherin Solveig Hummel fest. Mit Blick auf die Neubewertung 2025 betonte sie: „Da erwarten wir mehr Transparenz.“

Was als angemessene Miete gilt für Menschen, die auf Sozialleistungen vom Staat angewiesen sind, fällt im Kreis Esslingen sehr unterschiedlich aus. Für Ein-Personen-Haushalte in Kirchheim steigt der Richtwert für die Kaltmiete ab 1. August von 528 auf 576 Euro. Am höchsten liegt die Obergrenze für Kleinhaushalte in Leinfelden-Echterdingen mit 670 Euro, am niedrigsten in Erkenbrechtsweiler, Lenningen, Neidlingen, Owen und Weilheim mit jeweils 441 Euro.
Für Haushalte mit vier Personen wird in ­Kirchheim künftig eine Brutto-Kalt­miete von 899 Euro als Obergrenze angesetzt. Bisher wurden in der Teckstadt Mieten bis zu einer Grenze von 775 Euro vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen. Auch hier sind Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt mit jeweils 1192 Euro Spitzenreiter. Die niedrigste Grenze für Fami­lien und Mehrpersonen-Haushalte liegt wiederum in Owen, Lenningen, Neidlingen und Weilheim mit jeweils 836 Euro. Prozentual am stärksten wirkt sich die Erhöhung in diesem Bereich in Altbach aus, wo die Grenze für eine Sozialwohnung für vier Personen von 784 auf 1125 Euro steigt. 

 

Kommentar

Von Bernd Köble

Das Land der Häusle­bauer hat ein ­Problem, und das nicht erst seit gestern. An ­blühen­den Wirtschaftsstandorten wie auf den ­Fildern und entlang des ­Neckars schlagen sich gut ­verdienende Fachkräfte um grotesk überteuerte Restposten verfügbaren Wohnraums. Im Landkreis Esslingen wird gutes Geld verdient. Wer auf den letzten Quadratmetern Baugrund in den vergangenen Jahren in Immobilien investierte, der wusste zudem, welche Klientel die bes­te Rendite abwirft.
Was dabei schlicht ­vergessen wurde: Fläche ist – zumal im ­Ballungsraum – nicht beliebig vermehrbar, und Armut ist auch in einem ­reichen Landkreis wie hier ein Thema von besorgniserregender Aktualität. Die Zahl der Leistungs­berechtigten in sogenannten Bedarfsgemeinschaften ist in den vergangenen zwei Jahren um elf Prozent gestiegen. Fast 118 Millionen Euro gab der Landkreis mit Mitteln des Bundes zuletzt für Grundsicherung aus. Das sind ­häufig Menschen, die keine bezahlbare Wohnung mehr finden oder nicht wissen, ob sie sich die, in der sie heute wohnen, morgen noch werden leisten können.
Die Erhöhung der Mietobergrenzen ist für sie wichtig, aber längst nicht die Lösung des Problems. Die politische Debatte offenbart das ganze Dilemma, denn jede ­Seite hat gute Argumente. Die ­davor warnen, dass jede Erhöhung auch die Mietpreise treibt und damit all jene trifft, die mit täglicher Arbeit gerade noch ohne staatliche Hilfe über die Runden kommen. Aber auch die, die darauf pochen, dass ein Dach über dem Kopf hierzulande als Grundrecht zu gelten hat.
Und trotzdem: Richten muss es die Politik. Nachholen, was zwei Jahrzehnte lang versäumt wurde, geraderücken, was der freie Markt verbockt hat. Grün-Schwarz im Land hat sich das Thema auf die Fahnen geschrieben. Mehr Wohnraum, der bezahlbar sein muss, ressourcenschonend, ­umwelt- und klimaverträglich. Jetzt heißt es endlich liefern und zwar schnell.