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Wärmeplanung in Weilheim: „Neue Erkenntnisse: ja – rechtlich verbindlich: nein“

Energie Weilheim stellt die kommunale Wärmeplanung nächstes Jahr fertig. Experte Tobias Nusser beruhigt den Gemeinderat: Hausbesitzern bringt sie vorerst keine Pflichten. Von Thomas Zapp

Weilheim. Wenn die Ideen der Bundes- und Landespolitik auf die lokale Ebene treffen, bedeutet das für die Gemeinden meistens viel Arbeit und für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Kos­ten. So ist es auch bei dem Ziel der Landesregierung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in den Kommunen bis 2040. In Weilheim ist die Gemeinde seit dem 18. Oktober 2022 damit beschäftigt, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, in Zusammenarbeit mit dem Stuttgarter Planungsbüro EGS Plan. Die Weilheimer machen das freiwillig, bislang müssen in Baden-Württemberg nur Große Kreisstädte und Stadtkreise bis Jahresende ihre Planung beendet haben.

Konkret sieht das so aus, dass die Planer die Gemeinde in sogenannte Cluster einteilen. Insgesamt 65 sind es in Weilheim, für diese Teilgebiete werden Daten gesammelt zur Gebäudeart, zur Ener­gieversorgung, zum Verbrauch und zu Potenzialen, ob sich etwa in bestimmten Bereichen Fernwärme anbietet, eine Heizzentrale für mehrere Gebäude oder andere Lösungen. So erhält jedes Cluster eine Art Steckbrief mit allen möglichen Energieträgern, die zur Versorgung infrage kommen.

Bei der Bestandsanalyse kam unter anderem heraus, dass von 6000 Wohngebäuden 70 Prozent des Energieverbrauchs mit fossilen Energieträgern erzeugt wird. Weiter errechneten die Ingenieure, dass bis 2040 mehr als 30 Prozent Energie eingespart werden kann. Die Potenzialanalyse ergab: Abwärme, Geothermie, Erdwärme sind zu 34 Prozent in Weilheim möglich. 

 

Mehr Möglichkeiten für Eigner

Nachdem Tobias Nusser die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt hatte, stellte Ratsmitglied Jesse Burgmann (Freie Wähler) die Gretchenfrage, stellvertretend für alle Haus- und Wohnungsbesitzer: „Wie verbindlich ist die Einstufung? Wenn eine Familie ein Haus mit Ölheizung kauft, muss sie die dann ausbauen?“ Da kann der Planer Gemeinderäte und Zuhörer beruhigen: „Die kommunale Wärmeplanung hat keine rechtlich verbindliche Auswirkung.“ Dafür bringe sie aber mehr Freiheiten für Hausbesitzer, verspricht Nusser. Denn, so seine Begründung: Eine Wärmeplanung der Kommune zeigt mehr Möglichkeiten auf, das Ziel zu erreichen, mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus regenerativen Quellen zu beziehen. „Sein Fazit: Ist es ein Planungstool, das neue Erkenntnisse für den Transformationsprozess bringt? Ja. Ist es rechtlich verpflichtend? Nein.“

Die Diskussion im Gemeinderat wirft auch noch die Frage auf, ob es für Unternehmen eine Anschlusspflicht gibt, wenn etwa für ein neues Gewerbegebiet wie Rosenloh ein Nahwärmenetz errichtet würde. Doch das sind noch ungelegte Eier. „Die Voraussetzung ist erst mal, dass es ein Gewerbegebiet gibt“, merkte Bürgermeister Johannes Züfle an.

Und das ist noch nicht alles an Unsicherheiten: Einen Tag nach der Gemeinderatssitzung hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung untersagt, 60 Milliarden aus dem Corona-Fonds für den Klimaschutz zu verwenden. Das könnte sich auch auf Fördermittel für Planung und Umstellung der Wärmeversorgung in den Gemeinden auswirken. Der Abschluss der Weilheimer Wärmeplanung im nächsten Jahr ist nicht das Ende: „Das ist ein fortlaufender Prozess“, sagt Tobias Nusser.