Kirchheim. Wahl und Auszählung laufen öffentlich ab. Beschlussfähig ist ein Wahlvorstand, sobald fünf Personen beteiligt sind. Also müssten mindestens fünf Menschen, die sich mitunter am Wahltag zum ersten Mal begegnen, im Vorfeld Absprachen treffen, um die Zahlen in ihrem Wahlbezirk bewusst fälschen zu können.
Bei den Aufrufen geht es auch um die scheinbar kritische Marke von zwei Prozent bei ungültigen Stimmen. Jochen Schilling nennt Beispiele von 2011: In den Kirchheimer Wahllokalen pendelte der Anteil zwischen 0,42 und 2,15 Prozent. Mehr als zwei Prozent kam genau zwei Mal vor. Im einen Fall waren elf von 512 Stimmen ungültig, im anderen Fall sechs von 299. Das liege durchaus noch im Rahmen. Die wenigsten ungültigen Stimmen gab es 2011 übrigens in einem Kirchheimer Briefwahlbezirk: 0,12 Prozent.
Einen weiteren Vorwurf der „Wahlbeobachter“ hält Jochen Schilling für völlig absurd: „Da wird unterstellt, dass vor allem bei der Briefwahl in der Regel sowieso betrogen wird.“ Hier nimmt er deutlich Stellung: „Allein die Andeutung, dass es Manipulationen geben könnte, ist eine bodenlose Frechheit jedem einzelnen ehrenamtlichen Wahlhelfer gegenüber.“
Für „Wahlbeobachter“ vor Ort gibt es klare Regeln: Zuschauen und zuhören darf jeder, aber nur, wenn er nicht stört. Einsichtnahme in Persönliches wie das Wählerverzeichnis ist Zuschauern strengstens verwehrt. Notfalls kann der Wahlvorstand von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Störer des Saales verweisen.