Kreis. Wegen der Trockenheit darf man aus Bächen, Weihern, Seen und Flüssen im Kreis Esslingen derzeit kein Wasser entnehmen. Es geht um den sogenannten Gemeingebrauch: Weder per Hand mit dem Eimer noch mithilfe einer Pumpe darf Wasser aus oberirdischen Gewässern abgeschöpft werden – beispielsweise, um Gärten, Felder und Rasen zu gießen. Das hat der Landkreis Esslingen am 22. Juli per Allgemeinverfügung untersagt. Denn die anhaltend warme und trockene Witterung hat in den Fließgewässern zu extrem niedrigen Pegelständen geführt, weshalb zum Schutz von Fischen, kleineren Lebewesen und Pflanzen bis zum 31. August ein Entnahmeverbot für Oberflächengewässer angeordnet wurde. Zum allerersten Mal überhaupt, denn bis dato gab es lediglich Appelle an die Bevölkerung, sparsam mit Wasser umzugehen.
Frist könnte verkürzt, aber auch verlängert werden
Die Frist läuft in der kommenden Woche ab. Ob sie aufgehoben wird, ist noch offen. Nach Auskunft der Esslinger Kreisverwaltung bedarf es dafür einer sorgfältigen Prüfung. Dabei müssten die Pegelstände der Oberflächengewässer im Landkreis, die Wetterprognose für die kommenden Wochen und die konkrete Situation an den Gewässern berücksichtigt werden, heißt es. Die Entscheidung für oder gegen eine Verlängerung der Allgemeinverfügung werde daher erst kurz vor deren Ablauf getroffen. Auch Aussagen über die Dauer einer möglichen Verlängerung könne man erst dann machen, heißt es seitens der Behörde.
Kommt in den nächsten Tagen der erhoffte Regen? Vor allem: Wird er ausreichend sein, um die große Dürre zu beenden? Der Deutsche Wetterdienst (DWD) rechnet in der Region bis zum Sonntag mit einem Mix aus Wolken und Sonne, örtlich sind Schauer und Gewitter zu erwarten. Fällt dann so viel Niederschlag, dass sich die Niedrigwassersituation im Kreis entspannt, könnte die Allgemeinverfügung übrigens auch vor Ablauf der Frist widerrufen werden, teilt die Kreisverwaltung auf Nachfrage mit.
Mit gesammeltem Wasser aus Regenwassertonnen und Zisternen dürfen die Kreisbewohner ihre Gärten noch immer gießen. Auch die Nutzung von Grundwasserbrunnen ist weiterhin erlaubt. Allerdings müssen Entnahmestellen der Verwaltung gemeldet werden. Eigenen Angaben zufolge sind der unteren Wasserbehörde rund 450 Grundwasserbrunnen im Kreis Esslingen bekannt und damit sicherlich nicht alle existierenden Brunnen, räumt man dort ein. Für Entnahmen aus Oberflächengewässer liegen rund 70 sogenannte wasserrechtliche Erlaubnisse vor. Elke Hauptmann