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Was der Fiskus für Vierbeiner nimmt

Tierhaltung In verschiedenen Städten im Landkreis Esslingen werden unterschiedlich hohe Abgaben für Hunde erhoben. In manchen Kommunen kostet die Haltung von Kampfhunden extra. Von Simone Weiß

Abgaben für Hunde fallen je nach Stadt oder Gemeinde sehr unterschiedlich aus. Foto: Carsten Riedl

Haustiere haben in der Regel etwas gemeinsam: Die meisten bereiten ihren Halterinnen und Haltern viel Freude. Bei der finanziellen Belastung für Herrchen und Frauchen gibt es allerdings einige Unterschiede. Für Katzen, Vögel oder Hamster müssen keine Steuern bezahlt werden, für Hunde hingegen schon. Doch die Höhe und die Modalitäten der Abgabe werden in den Städten im Landkreis Esslingen ganz unterschiedlich gehandhabt.

Kirchheim

In Kirchheim sei die Hundesteuer zum Jahresanfang erhöht worden, so die Rathaussprecherin Vanessa Palesch. Eine weitere Anhebung der Sätze um 15 Euro für Einzelhunde, 30 Euro für die Haltung mehrerer Hunden und 45 Euro für die Zwingerhaltung ist für nächstes Jahr geplant: „Die Erhöhung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen als eine von mehreren Konsolidierungsmaßnahmen zur Stärkung der Ertragsseite.“ Für den ersten Hund müssen derzeit 141 Euro pro Jahr entrichtet werden, für jedes weitere Tier 282 Euro. Kampfhunde kosten extra – 615 Euro entfallen auf den ersten Vierbeiner, 1230 Euro auf jeden weiteren. Die Zwingersteuer beträgt 423 Euro. Für 2024 werde mit Erträgen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 228 000 Euro gerechnet, so Palesch weiter. Städte und Gemeinden seien gesetzlich zur Erhebung einer Hundesteuer verpflichtet. Die Höhe lege der Gemeinderat fest. Für Katzen und andere Tiere bestehe diese Regelung nicht. Im Stadtgebiet gebe es 1440 hundesteuerpflichtige Halter mit insgesamt 1524 Hunden.

Plochingen

Die Haltung von Kampfhunden ist auch in Plochingen teurer: 1000 Euro müssen pro Tier und Jahr bezahlt werden. Die Steuer für Hunde anderer Rassen beträgt 132 Euro, für jedes weitere Tier 264 Euro. „Die Stadt verzeichnet Stand Mai 2024 eine Gesamtzahl von knapp 500 gemeldeten Hunden bei etwa 450 Hundehaltern“, rechnet Michael Mikolajczak vom Pressereferat der Stadtverwaltung vor. Die Steuersätze seien letztmalig zu Jahresbeginn 2019 erhöht worden. Aufgrund der gestiegenen Anmeldungen von Hunden seien die Einnahmen aus der Steuer in den vergangenen Jahren nach oben gegangen. Im Jahr 2023 beliefen sie sich auf knapp 69  000 Euro.

Nürtingen

Für eine normale Hundehaltung müssen in Nürtingen 132 Euro pro Jahr für den ersten Hund, 260 Euro für jeden weiteren bezahlt werden. Der erste Kampfhund oder gefährliche Hund kostet 720 Euro, für jeden weiteren müssen 1440 Euro entrichtet werden. In der Hölderlinstadt wurden 1553 Hundehalter gezählt. „Aktuell liegt das Hundesteueraufkommen für das Jahr 2023 bei etwa 240 000 Euro und ist in den vergangenen Jahren konstant angestiegen“, sagt Thomas Krytzner von der städtischen Pressestelle. Diese Einnahmen flössen dem städtischen Etat zu und dienten der Gesamtdeckung. Die Stadt sei gesetzlich zur Erhebung der Steuer verpflichtet. Und, so Krytzner: „Die Hundesteuer besitzt eine Lenkungswirkung, damit die Anzahl der im Stadtgebiet Nürtingen gehaltenen Hunde gesteuert werden kann.“

Wendlingen

In Wendlingen sind für den Ersthund 120 Euro zu bezahlen, jeder weitere Vierbeiner kostet 240 Euro, erklärt Silke Böhringer von der Stadtkämmerei. 480 Euro sind für einen Kampfhund zu entrichten, für jeden weiteren 960 Euro. 704 Hunde wurden im Stadtgebiet gezählt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer für das Jahr 2023 gibt sie mit 83 520 Euro an.

Esslingen

Katzen seien meistens allein unterwegs und schwer einem Haushalt zuzuordnen, sagt Marcel Meier vom Pressereferat der Esslinger Stadtverwaltung. Eine Erfassung und Kontrolle der Anmeldung wäre darum für Stubentiger und andere, überwiegend im Haus gehaltene Tiere schwierig. Daher würden für sie keine Steuern erhoben. Für Hunde dagegen schon: 132 Euro müssen pro Vierbeiner und Kalenderjahr in der Neckarstadt entrichtet werden. Für Kampfhunde gelten keine erhöhten Sätze. 2747 Hunde wurden in Esslingen im vergangenen Jahr gezählt, von denen 41 steuerbefreit sind. Die Jahreseinnahmen 2023 aus der Steuer betrugen 372 922 Euro. Mit Blick auf den Verwendungszweck gibt Meier an, dass Steuern im Gegensatz zu Gebühren nicht zweckgebunden seien. Sie dienten grundsätzlich der Deckung allgemeiner Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden: „Daher steht die eingenommene kommunale Hundesteuer auch leider nicht zweckgebunden für Ausgaben im Zusammenhang mit Hunden zur Verfügung, um beispielsweise große Bereiche einzuzäunen und zu reinigen.“