Städtebau
Was sich in der Ortsmitte Oberlenningen ändern könnte

Der Lenninger Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Ortsmitte Oberlenningen“ beschlossen. Innenverdichtung ist erwünscht. Das könnte unter anderem Folgen fürs Parken haben.

Hier können neue Gebäude entstehen - und damit die Zufahrt zu den Gärten hinter der Kreissparkasse in Oberlenningen nicht mehr möglich sein. Foto: Carsten Riedl

Ein weiteres Mal hat sich der Lenninger Gemeinderat mit dem Bebauungsplan „Ortsmitte Oberlenningen“ befasst. Viel hat sich nicht verändert. Mehrere Stellungnahmen von Behörden gingen ein, nach Einschätzung des Planungsbüros sind davon wenige relevant. Laut Regierungspräsidium sind Einzelhandelsbetriebe in der Ortsmitte erwünscht, allerdings nicht in allen Baufeldern möglich. Außerdem müssen Ausgleichsmaßnahmen für die dort beheimateten Zauneidechsen geschaffen werden, konkret: neue Flächen für die kleinen Reptilien bereitgestellt werden. 

Für die Bauherren dürfte die „Regenwasserbehandlung“, sprich Zisternen, interessant sein. „Die Werte sind etwas strenger geworden. Man muss mehr Wasser rückhalten“, erklärte Tobias Wittrock vom Planungsbüro Studio Stadtlandschaften.  

Das Thema Lärmbelästigung wurde ebenfalls aufgegriffen. Wohnnutzung an der Straße komplett verbieten, sieht der Planer kritisch. „Es ist typisch für Lenningen, dass man nah an der Straße wohnt. Es ist ja kein Zwang, dass man hier wohnen muss“, so Tobias Wittrock. Er sprach sich jedoch dafür aus, Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt zu beantragen.

Auch aus der Bürgerschaft kamen Anregungen beziehungsweise Bedenken. „In einem Fall sind das privatrechtliche Angelegenheiten. Dafür sollte sich eine Lösung finden“, erklärte der Planer. Der Betreiber der örtlichen Apotheke befürchtet, dass beim Abriss der Kreissparkasse die gemeinsame Wand Schaden nehmen und so die Versorgung mit Medikamenten beeinträchtigt werden könnte.

Die Kreissparkasse findet sich ein weiteres Mal auf der Liste – wegen des Parkplatzes hinter dem Gebäude mit Zufahrt über die Schwelchergasse. Einige Grundstückseigentümer nutzen diese Zufahrtsmöglichkeit für Haus und Garten sowie als Parkplatz. Dies sei auch die einzige Möglichkeit, die Grundstücke barrierefrei zu erreichen, da der Zugang zu den Häusern seitens der Amtgasse nur über mehrere Treppenstufen zu begehen ist. Auch als sicherer Schulweg werde der Weg angesichts der viel befahrenen B 465 genutzt. „Die Nachverdichtung in diesem Bereich ist erwünscht“, sagte dazu Tobias Wittrock. Im Abwägungsvorschlag ist nachzulesen: „Im Entwurf des Bebauungsplanes ist dort ein Baugebiet festgesetzt mit großflächigen überbaubaren Flächen, für eine flexible Ausnutzung. Ein Teilbereich ist weiterhin als Fläche für Stellplatzanlagen festgesetzt, jedoch sind dies künftig private Flächen ohne Anspruch auf öffentliche Durchwegung.“ 

Um eine erhöhte Sicherheit für Fußgänger entlang der Amtgasse, also der B 465, in Zukunft zu gewährleisten ist ein verbreiterter Fußweg festgesetzt. „Diese Festsetzung ist jedoch perspektivisch und greift nicht in bestehende Eigentumsrechte ein – und Tempo 30 ist ja auch im Gespräch“, erklärte Tobias Wittrock. Alternativ sei die Schwelchergasse auch über den nördlich festgesetzten Fuß- und Radweg zu erreichen, der an die Steinstraße anknüpft. „Diese ist künftig als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt und führt südlich zur Schwelchergasse“, so der Planer.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung.