Kreis. Die Niedrigwassersituation in den Flüssen und Bächen des Landkreises Esslingen hat sich Ende September aufgrund der gefallenen Niederschläge etwas entspannt, so dass keine akute Gefährdung für Fische und andere Wasserbewohner mehr besteht. Außerdem führen die sinkenden Lufttemperaturen und die sich dem Ende zuneigende Vegetationsperiode zu geringeren Wasserverlusten durch Verdunstung und Wasseraufnahme. Daher endet die seit Ende Juli geltende Allgemeinverfügung für das Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zum heutigen 30. September.
Zulässig ist nun wieder der sogenannte Gemeingebrauch, also die Entnahme mittels Schöpfen „von Hand“ mit Eimern und Gießkannen sowie die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau. Auch der mit der Allgemeinverfügung befristete Widerruf der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser über den Gemeingebrauch hinaus zulassen, endet damit zum 30. September. Das Landratsamt weist jedoch darauf hin, dass die Entnahme größerer Wassermengen, etwa zur Feldbewässerung, stets erlaubnispflichtig ist, unabhängig von einem zeitlich befristeten Entnahmeverbot.
Entnahmeverbot künftig eher die Regel
„Insgesamt hatten wir seit Juni zu wenig Niederschläge. Derartige Trockenperioden werden aufgrund des Klimawandels in den kommenden Jahren voraussichtlich zunehmen. Wir müssen uns darauf einstellen, dass ein Wasserentnahmeverbot während der Sommermonate zukünftig eher die Regel als die Ausnahme sein kann,“ betont Dr. Marion Leuze-Mohr, Erste Landesbeamtin beim Landratsamt Esslingen. „Daher appellieren wir an alle landwirtschaftlichen Betriebe, Gartenbaubetriebe und auch private Gartenbesitzer, vermehrt aufgefangenes Regenwasser zu nutzen und in sparsame Bewässerungssysteme zu investieren“.pm