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Wer einen Bauplatz möchte, muss Punkte sammeln

Neubaugebiet In der zweiten Jahreshälfte will Notzingen mit dem Verkauf ihrer 28 Grundstücke im Gebiet Hofäcker IV starten. Es gibt viele Bewerber. Von Katja Eisenhardt

Es ist eine erste Orientierung, endgültig festgezurrt sind die jetzt diskutierten Vergabekriterien für die gemeindeeigenen Bauplätze noch nicht. In der kommenden Sitzung des Gemeinderats gehen die Beratungen in die nächste Runde. Fakt ist: 600 Interessenten für die 28 Bauplätze kann Hauptamtsleiterin Meike Naun derzeit schon auf ihrer Liste verzeichnen. Die Nachfrage ist immens. Wer davon tatsächlich zum Zug kommt, überhaupt eine Bewerbung abgibt oder aufgrund der dann festgelegten Vergabekriterien durchs Raster fällt, wird sich zeigen. „Man muss zudem nicht zwingend vorab auf der Liste stehen, um sich bewerben zu können“, stellte Meike Naun klar. Grundsätzlich verteilen sich die zu sammelnden Punkte auf soziale und ortsbezogene Aspekte. Orientiert hat sich die Gemeinde dabei an den Empfehlungen des Gemeindetags und der aktuellen Rechtssprechung.

Viele Kriterien zählen

In den Bereich „Soziales“ fallen Familienstand, Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder und deren Alter, eine Behinderung oder Pflegegrad eines Bewerbers oder eines Angehörigen in dessen Haushalt sowie als letzter Punkt: die bisherige Wohnraumversorgung.

Der Ortsbezug umfasst den Zeitraum, in dem der Bewerber innerhalb der letzten fünf Jahre bereits in Notzingen wohnte, ob er am Ort arbeitet und ob er sich seit mindes­tens drei Jahren ehrenamtlich in der Gemeinde engagiert und das in einer bestimmten Position. „Eine reine Mitgliedschaft in einem Verein reicht nicht aus“, erklärte Meike Naun. In jeder dieser Kategorien können die Bewerber eine noch genau festzulegende Punktzahl sammeln. Wer am Ende die meisten beisammen hat, bekommt den Zuschlag für einen Bauplatz. Herrscht bei mehreren Bewerbern Gleichstand, wiegen die sozialen Punkte besonders stark.

Als nächste Stufe geht es um die Kinder unter 18 Jahren im Haushalt, als letzter Ausweg müsste das Los entscheiden. Zudem sollte jeder Bewerber von Beginn an mehrere Bauplätze als Option nennen. Grundsätzlich möchte die Gemeinde vor allem junge Familien in den Ort holen oder Familien, die bereits hier wohnen, halten. Dabei geht es besonders um die Stärkung der örtlichen Infrastruktur, der Vereine und des Ehrenamts. Wichtig: Die Bewerber dürfen noch kein größenmäßig ausreichendes Wohneigentum in Notzingen haben.

Wie viel Quadratmeter pro Person allgemein als angemessen gelten, muss nochmals geprüft werden. Wer schon einen anderen Bauplatz hat, fällt durchs Punkteraster. Wollen sich mehrere Kinder aus einem Haushalt für einen Bauplatz bewerben oder auch eine private Erbengemeinschaft ohne bisheriges Grundeigentum, müsse das möglich sein, befand das Gremium. Bei einem Paar kann nur eine Bewerbung eingereicht werden.

Diskutiert wurde zum Beispiel über den Punkt „Familienstand“. Wie genau die Punktevergabe zwischen verheiratet/eingetragene Partnerschaft (bisher 6 Punkte) unverheiratetes Paar/Alleinerziehende (bisher 3 Punkte) und Alleinstehende (bisher 0 Punkte) festgezurrt wird, wird nochmals beraten. Pro Kind im Haushalt soll es 5 Punkte geben, maximal aber 25. Auch eine ärztlich bescheinig­te Schwangerschaft zählt. Wichtig: Der einzige Wohnsitz der Kinder muss bei den Eltern sein und nicht zum Beispiel als Student oder Azubi noch ein Zweitwohnsitz am Ausbildungsort.

Beim Pflegegrad soll es nur Punkte für den pflegebedürftigen Partner oder Kinder im Haushalt geben. Grundsätzlich müsse man bei der endgültigen Punkteverteilung aufpassen, dass die eigentliche Zielgruppe, die jungen Familien, nicht ins Hintertreffen geraten, gab Rudolf Kiltz von der CDU zu bedenken: „Es darf nicht sein, dass am Ende ein junges Paar mit nur einem Kind kaum noch eine Chance hat.“ 572 Euro pro Quadratmeter werden die neuen Bauplätze wohl kosten, eine Finanzierungsbestätigung muss bei der Bewerbung vorgelegt werden.

Was die Baufrist angeht, so stehen derzeit maximal 36 Monate bis zum Baubeginn und weitere 24 Monate für den Einzug im Raum. Dazu kommt eine Option für eine Verlängerung um zwei weitere Jahre. Also insgesamt sieben Jahre Zeit, bis die Bauherren spätestens einziehen müssen. Wer bereits zu den bisherigen privaten Grundstückseigentümern im Baugebiet zählt, hat acht Jahre Zeit. Ziel ist unterm Strich, das Baugebiet möglichst zügig vollständig zu bebauen. Voraussichtlich wird es vorrangig ein Online-Bewerberverfahren geben, etwa über die gängige Plattform Baupilot.