Weilheim · Lenningen · Umland
Wie geht es weiter mit dem Gewerbegebiet Rosenloh in Weilheim?

Gewerbegebiet Wenn alles glatt läuft, könnte der Bebauungsplan bis Mitte Oktober stehen. Das Thema Flächenerwerb steht allerdings auf einem anderen Blatt. Von Bianca Lütz-Holoch

Monatelang ist es still gewesen rund ums geplante Gewerbegebiet Rosenloh in Weilheim. Jetzt, kurz vor der Sommerpause, hat der Weilheimer Gemeinderat den Bebauungsplan in die nächste Runde geschickt. Einige Hürden, etwa in Sachen Naturschutz, sind bereits genommen, und wenn alles wie vorgesehen läuft, könnte der Bebauungsplan Mitte Oktober endgültig stehen. Unabhängig davon bleibt aber die Grundstücksfrage. Denn offenbar fehlen nach wie vor erforderliche Flächen.

 

Ein Beginn der Baumaßnahmen ist weiterhin
für das Jahr 2023 geplant.
Kim Dinkelacker
Unternehmenssprecherin von Cellcentric

 

Auf Nachfrage des Teckboten meldet Daniela Braun, Hauptamtsleiterin in Weilheim: „Mittlerweile sind 96 Prozent der Flächen im Rosenloh der Stadt Weilheim zugesagt.“ Und: „Wir sind zuversichtlich, dass die für die Umsetzung des Gewerbegebiets Rosenloh ausstehenden Grundstücke in naher Zukunft der Stadt Weilheim ebenfalls zugesagt werden.“

Auch der Brennstoffzellenhersteller Cellcentric aus Nabern, der im Gebiet Rosenloh eine Brennstoffzellenfabrik mit Forschung und Entwicklung bauen will, zeigt sich zuversichtlich, dass die Stadt die ausstehenden Grundstücke in naher Zukunft erwerben kann. „Zusammen mit der Stadt Weilheim arbeiten wir an Lösungen, um die gesetzten Realisierungstermine einzuhalten“, sagt Unternehmenssprecherin Kim Dinkelacker. Auch an der Zeitschiene hält Cellcentric fest: „Ein Beginn der Baumaßnahmen ist weiterhin für das Jahr 2023 geplant.“ Erfreut zeigt sie sich, dass das Bebauungsplanverfahren mit dem Auslegungsbeschluss des Gemeinderats die nächste formale Hürde genommen hat. „Dies ist ein wichtiger Meilenstein für das Projekt.“

Konkret heißt das: Über den Sommer wird der Bebauungsplanentwurf zum zweiten Mal öffentlich ausgelegt. Behörden und Kommunen, Organisationen und Privatleute können dann noch einmal Einwendungen erheben. In einer ersten, frühzeitigen Beteiligung waren Behörden und Öffentlichkeit vor gut einem Jahr schon einmal beteiligt worden. Die daraus resultierenden „Hausaufgaben“ sind jetzt erledigt, wie Weilheims Bürgermeister Johannes Züfle, Stadtbaumeister Jens Hofmann und Claudio Miracapillo von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) im Gemeinderat dargelegt haben. 

Grenzwerte für den Lärm

Eine Änderung: „Ursprünglich hatten wir ein Industriegebiet festgesetzt, jetzt haben wir ein eingeschränktes Industriegebiet“, so Claudio Miracapillo. Der Grund: Die Lärm-Grenzwerte im Wohngebiet jenseits der L 1200 würden geringfügig überschritten. Auf die Bebauung hat das zwar keinen Einfluss, wohl aber auf das Thema Lärmemissionen. Die werden jetzt „kontingentiert“. „Jeder Betrieb ist verpflichtet, die Grenzen einzuhalten“, sagt Stadtbaumeister Jens Hofmann. Außerdem gibt es Bereiche, in denen nachts kein Lärm entstehen darf, also auch nicht gearbeitet werden kann.

Was sich auch geändert hat: „Wir durften die Zahl der Stellplätze nicht festsetzen“, sagt Jens Hofmann. Eine Begrenzung der Anzahl sei lediglich über den Kaufvertrag möglich. Neu ist auch, dass auf einer Teilfläche des Gewerbegebiets im Süden Einzelhandel ermöglicht wird – der darf allerdings nicht innenstadtrelevant und nicht großflächig sein. „Deshalb ist eine maximale Fläche von 799 Quadratmetern vorgegeben“, erläutert Jens Hofmann.

Mit dem Gewerbegebiet Rosenloh beschäftigt sich die Stadt Weilheim schon länger. Den Beginn markiert der Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplans im Mai 2017. Richtig Fahrt aufgenommen hat das Verfahren vor rund eineinhalb Jahren. Im Dezember 2021 gab es eine erste große Bürgerinfo, im April 2022 folgte ein Bürgerentscheid, bei dem über 70 Prozent der Wähler für das Gewerbegebiet Rosenloh und die Ansiedlung von Cellcentric gestimmt haben.