Esslingen. Ihr Personalausweis liegt auf dem Tisch. Das ist Absicht, denn Marika Matzeit möchte am eigenen Beispiel demonstrieren, wie widersprüchlich und schwer fassbar das deutsche Namensrecht ist. „Das Gesetz zur Änderung von Familiennamen datiert vom 5. Januar 1938“, erklärt die Mitarbeiterin des Bürgeramts der Stadt Esslingen. Die Vorschriften seien im Laufe der Jahrzehnte zwar immer wieder aktualisiert worden, doch geblieben sei ein „großes irrationales Durcheinander“ mit vielen Kannvorschriften und Auslegungsmöglichkeiten. Sie begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizminister Marco Buschmann nach einer grundlegenden Reform: „Das ist überfällig“, sagt sie. Ihr Personalausweis dient als Beweis. „Marika Matzeit“ ist dort angegeben. Doch in früheren Jahren gab es Irrungen, Wirrungen und Verwirrungen. Geboren wurde sie als Angelika Marika Matzeit. „Marika“ war der Rufname – darum wurde er nach den damaligen Vorschriften in der Geburtsurkunde extra unterstrichen.
Dann änderte sich das deutsche Namensrecht. Der erste angeführte Vorname wurde zum Rufnamen: „Dabei nannte mich jeder Marika. Die Angelika kannte fast niemand.“ Die Folge wäre eine behördliche Namensänderung gewesen. Doch eine erneute Reform ersparte ihr dieses Behördenjogging. Durch die neuen Vorschriften kann der Austausch von Vornamen jetzt problemlos direkt beim Standesamt vorgenommen werden.
„Namen bedeuten Identifikation. Die Menschen müssen sie ein Leben lang tragen und sollen sich darum wohl und glücklich mit ihnen fühlen. Aber Namen stehen nicht einfach zur freien Wahl.“ Wer eine Änderung beantragen möchte, brauche dafür laut Gesetz einen wichtigen Grund – und schon fangen die Probleme an: „Was ist ein wichtiger Grund?“ Rechtliche Möglichkeiten gibt es viele: „Sammelnamen“ wie Maier, Müller oder Schmid können ausgetauscht werden, denn ein anderer Name erleichtere die Identifikation. Aber das Ersetzen eines Sammelnamens durch einen anderen Sammelnamen – das geht nicht. Aus Müller darf nicht Maier werden. Aber wer unter seinem Namen leidet und das plausibel darlegen kann, kann ihn ändern. Gabys und Rosis dürfen das. Denn die Lieder „Lieber doof sein, als Gaby heißen“ von der „Kleinen Tierschau“ oder „Skandal im Sperrbezirk“ mit der berühmten Rosi von der „Spider Murphy Gang“ könnten den Trägerinnen ihren Namen verleiden. Aber auch „anstößige“ Namen wie „Po“, „Pups“ oder „Beha“ dürfen geändert werden, betont Marika Matzeit. Wer einen ausländischen Namen trägt und plausibel erklären kann, dadurch Probleme bei der Integration zu haben, kann ihn eindeutschen lassen. Simone Weiß
Ein neuer Name kann bis zu 1000 Euro kosten
Schnell und billig sind neue Namen nicht zu haben. Der Gebührenrahmen rangiert laut Marika Matzeit in Esslingen zwischen 70 und 1000 Euro. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand, sagt sie. Zwischen vier und sieben Monate kann es dauern, bis eine Namensänderung durch ist.
Die Geburtsurkunde und ein amtliches Führungszeugnis sind dafür erforderlich. Ein neuer Name soll nicht der Verschleierung von Verbrechen, dem Verhindern von Ermittlungen oder dem Untertauchen bei Straffälligkeit dienen. Wenn es möglich sei, dann entspreche sie dem Antrag der Menschen, die zu ihr kommen. „Namen sind wichtig“, betont sie. Im vergangenen Jahr hat Marika Matzeit etwa 35 Anträge auf Namensänderungen bearbeitet. sw