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Wie viel Lärm darf sein?

Nachbarschaft Kindergeschrei ist immer wieder Streitthema zwischen Nachbarn. Abgesehen von der Nachtruhe fehlt es an festen Regeln. Nachbarn können nur an Rücksichtnahme appellieren. Von Antje Dörr

Ein Sonntagvormittag in Dettingen. Es ist heiß, Kinder spielen mit ihrem Vater an der Lauter. Sie bespritzen einander mit Wasser, quietschen und kreischen vor Vergnügen. Kurze Zeit später beschwert sich ein Bürger, ruft etwas von „Ruhetag“ und „Belästigung“. Die Beschwerde zeigt Wirkung: Die muntere Bande zieht etwas weiter flussaufwärts. Zurück bleibt ein unsicheres Gefühl: Wie laut dürfen Kinder spielen? Und wo ist die Grenze?

Wegen der Pandemie haben Kinder schon lange nicht mehr so viel Zeit in ihren Kinderzimmern, Gärten, in der Natur und auf dem Spielplatz verbracht wie in diesem Jahr. Dass es deshalb häufig lauter zugeht, liegt in der Natur der Sache - und dass es mehr Potenzial für Konflikte mit ruhesuchenden Nachbarn gibt, auch.

Wie viel Lärm zu viel ist, lässt sich allerdings nicht leicht beantworten. Anders als beim Rasenmähen oder Laubblasen gibt es - abgesehen von der Nachtruhe, die in Dettingen beispielsweise von 22 bis 6 Uhr gilt - keine Zeiten oder Wochentage, an denen Kinder im Garten oder Haus leise sein müssen. Auch eine Mittagsruhe müssen Kinder dort nicht zwingend einhalten.

Dürfen Kinder also immer und überall kreischen, toben und spielen? „Nein“, sagt Amelie Betz, Hauptamtsleiterin im Dettinger Rathaus. In Dettingen sei es in Grün- und Erholungsanlagen untersagt, außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder Sport zu treiben, wenn dadurch andere erheblich belästigt werden könnten. Hier haben also offenbar Erholungssuchende Vorfahrt - und können das unter Verweis auf die Satzung auch einfordern. Das Spielen auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen sei nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Ausnahme seien verkehrsberuhigte Bereiche.

Damit Kinder zwar laut sein dürfen, die Nerven der Anwohner aber nicht über Gebühr beansprucht werden, gibt es auf Spielplätzen und Ballspielplätzen Benutzungszeiten, die am Eingang stehen und abgelesen werden können. „Außerhalb dieser Zeiten muss Kinderlärm nicht hingenommen werden“, sagt Amelie Betz. Generell appelliert sie an die gegenseitige Rücksichtnahme, die immer an oberster Stelle stehen sollte.