Esslingen. Weil eine Servicekraft im Besen positiv auf das Coronavirus getestet wurde, wurden die beiden Lokale der Familie Kielmeyer am Marktplatz in Esslingen vorerst geschlossen. „Kielmeyers 1582 haben wir freiwillig nicht geöffnet, bis die Testergebnisse vorliegen“, sagt Hannes Kielmeyer. Am vergangenen Mittwoch ließ sich das gesamte Team testen und bereits am Donnerstag Nachmittag durfte der Gastronom aufatmen. Alle weiteren Tests bei den Mitarbeitern waren negativ.
Bereits einen Tag später öffnete das „1582“ wieder. Beim Besen, dessen Chefin seine Mutter Gabriele Kielmeyer ist, wird es wohl etwas länger dauern. Zwar fielen auch da alle weiteren Tests negativ aus, aber die Service-Mitarbeiter, die engeren Kontakt hatten, müssen trotz negativer Ergebnisse in Quarantäne. So bald wie möglich soll es aber auch im Besen weitergehen, sagt Kielmeyer. „Die Köche dürfen arbeiten. Vielleicht bieten wir einen Betrieb mit Selbstbedienung an.“ Wann wieder geöffnet werden kann, ist offen.
Regeln streng eingehalten
„Wir haben alle Abstandsregeln strengstens eingehalten und medizinische Masken eingesetzt“, sagt Hannes Kielmeyer über sein umfassendes Hygienekonzept. Man habe zwischen den Tischen einen Sicherheitsabstand von zwei Metern gelassen, obwohl nur 1,50 Meter gefordert wären. „Unsere Servicekräfte tragen immer Masken.“ Deshalb habe für die Gäste keine Ansteckungsgefahr bestanden. Mit den Gästen seien die Servicekräfte nur relativ kurz in Kontakt, erklärt er. Nicht zuletzt mit Blick auf die Infektionsgefahr habe man das Zusammentreffen reduziert.
Beim Landratsamt Esslingen war zu dem Fall im beliebten Esslinger Lokal mit Innen- und Außengastronomie bis Freitag noch nichts bekannt. Allgemein gilt nach den Worten von Pressesprecherin Andrea Wangner seit dem 1. Juli die Allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Sonderverordnung für Gaststätten hatte das Land nicht verlängert, um die Hygiene- und Abstandsregeln in allen Bereichen zu vereinheitlichen. Drinnen wie draußen besteht für den Service Maskenpflicht. Formulare zur Nachverfolgung von Kontakten müssen weiterhin ausgefüllt werden.
Klare Regeln gibt es, in welchen Fällen die Gäste zum Corona-Test geschickt werden. „Das gilt dann, wenn sie als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft werden“, erläutert Wangner. Das würde aber bedeuten, dass zwischen den Betroffenen mindestens 15 Minuten ununterbrochener und nicht geschützter Kontakt bestanden hätte - also ohne medizinische Maske und ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand. Wie die Kontakte im Einzelfall ausgesehen haben, prüfen die Mitarbeiter der Gesundheitsämter. Ins Corona-Testzentrum geschickt wird nur, wer längeren ungeschützten Kontakt hatte. Das gelte für die Gäste in den beiden Gastronomiebetrieben am Marktplatz nicht, versichert Kielmeyer. Um ganz sicher zu gehen, hat die Familie alle 25 Angestellten der benachbarten Betriebe am Marktplatz testen lassen - vorgeschrieben wäre der Test nur für 14 Personen gewesen. Dass sich niemand angesteckt hat, zeigt Hannes Kielmeyer, dass die strengen Corona-Regeln richtig und wichtig sind. Elisabeth Maier