Weilheim. Ein 28-jähriger Mann aus Pakistan ist Ende März letzten Jahres wegen schwerer Brandstiftung eines Wohncontainers in Weilheim vor dem Stuttgarter Landgericht aufgrund einer schweren paranoiden Psychose für schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen worden. Doch möglicherweise war dies eine richterliche Fehlentscheidung. Deswegen sitzt der 28-Jährige seit gestern erneut auf der Anklagebank am Stuttgarter Landgericht.
Es könnte sein, dass der Mann, der in dem Wohncontainer in Weilheim untergebracht war, das Feuer entgegen des bisherigen Urteils im Zustand der vollen Schuldfähigkeit legte und daher zu einer Haftstrafe verurteilt werden müsse. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung das Urteil der Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung aufgehoben und an das Stuttgarter Landgericht zur neuen Verhandlung zurückgeschickt.
Fest steht, dass der Angeklagte damals am Abend des 17. November 2021 Gegenstände und Kleidungsstücke in dem von ihm bewohnten Container aufgehäuft und dann in Brand gesteckt hatte. Diese Feststellung hat auch der Bundesgerichtshof bestätigt. Offen aber sei, ob der 28-Jährige strafrechtlich ein Fall für die Psychiatrie sei. Er hatte damals ausgesagt, dass er rauschgiftsüchtig sei und im Zustand eines Cannabis-Rausches gehandelt habe. Zudem sei er auch wütend gewesen, weil der Dealer sich weigerte, ihm weitere Drogen zu verkaufen.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte eine paranoide Psychose festgestellt, zumal der Beschuldigte auch noch behauptete, er habe mit dem Feuer Selbstmord begehen wollen. Er hätte die Absicht gehabt, sich in die Flammen zu werfen. Allerdings flüchtete er nach der Brandlegung nach Kirchheim, wo er in der Innenstadt aufgegriffen und festgenommen wurde.
Im zweiten Prozess hat die 17. Große Strafkammer einen neuen Sachverständigen hinzugezogen, der die Frage nach einer paranoiden Psychose zur Tatzeit nochmals analysieren muss. Im ersten Prozess hatte ein Gutachter festgestellt, dass nicht nur der Drogenkonsum, sondern auch die Gewalt in seiner pakistanischen Heimat und die Reise durch verschiedene Kriegsgebiete ein Auslöser für die Psychose waren, und empfahl den Richtern die Einweisung in die Psychiatrie.
Diesmal hat das Landgericht fünf Verhandlungstage angesetzt, um die Motivlage des 28-Jährigen und dessen mögliche Psychose-Krankheit durchleuchten zu können. Ein Urteil soll am 9. März gesprochen werden. Ab morgigen Freitag werden die ersten Zeugen vernommen. Bernd Winckler