Am Sonntagmittag hat es in einer Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hepsisauer Rathauses gebrannt. Der Schaden beläuft sich nach Auskunft der Polizei Reutlingen auf mindestens 100.000 Euro.
Um 13.48 Uhr sei Nachbarn der Brandgeruch aufgefallen, woraufhin sie einen Notruf absetzten. Im Gebäude in der Mittleren Ortsstraße ist im Erdgeschoss die Verwaltung untergebracht, darüber befinden sich Wohnungen. In einer dieser Wohnungen kam es zu einem Küchenbrand. Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim Norbert Wahl erklärt: „Vergessenes Essen auf dem Herd hat den Brand ausgelöst.“ Zuerst sei das Essen in Brand geraten, dann habe das Feuer auf die Dunstabzugshaube übergegriffen. Die zwei in der Wohnung lebenden Personen merkten das zunächst nicht, da sie sich jeweils in ihren Zimmern aufhielten. Zudem befand sich in der Küche kein Rauchmelder, der Alarm auslösen konnte. Dies sei jedoch auch nicht unüblich. Die übrigen Rauchmelder seien schließlich angesprungen, sodass alle Bewohner rechtzeitig und unbeschadet das Gebäude verlassen konnten. „Hätte es diese nicht gegeben, wäre es vielleicht anders ausgegangen“, sagt Wahl. Der Kommandant weist ausdrücklich darauf hin, wie wichtig und lebensrettend Rauchmelder sein können.
Alte Decken aufreißen
„Der Brand war schnell gelöscht“, sagt Wahl. Das Problem seien eher der Rauch und die alten Decken gewesen. „Wir mussten die Decke aufmachen, um sicherzugehen, dass es dahinter nicht weiter brennt.“ Da es sich um ein sehr altes Gebäude handle, bei dem sich Stroh oder etwa Schilf in den Zwischenräumen befinden, musste sichergestellt werden, dass sich das Feuer dort nicht weiter ausbreitet. Die Bewohner der Brandwohnung konnten am Anschluss an die Löscharbeiten noch ein paar private Dinge aus der Wohnung holen, wie etwa die Handys, Ladekabel und Geldbeutel, ehe sie vom Roten Kreuz zur Kleiderkammer nach Weilheim gebracht wurden. Dort bekamen sie neue Kleidung. Die Klamotten aus der Wohnung würden laut Wahl so stark nach Rauch stinken, dass sie nicht mehr getragen werden können. In die Wohnung konnten sie noch nicht zurückkehren, da sie nicht mehr bewohnbar sei.