Weilheim. Ein angeklagter Pakistaner behauptete gestern vor dem Stuttgarter Landgericht, er habe einen Wohncontainer in einer Unterkunft in Weilheim im Zustand eines Cannabisrausches in Brand gesetzt – und weil ein Bekannter ihm keine Drogen mehr verkaufen wollte. Bei dem Feuer im November vergangenen Jahres wurde das Inventar des Containers zerstört. Der 28-Jährige ist jetzt wegen schwerer Brandstiftung angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte an jenem Novemberabend möglicherweise wegen einer Drogen-Überdosis und möglicherweise auch wegen übermäßigem Alkoholkonsum im Zustand einer Schuldunfähigkeit gehandelt haben könnte. Das Gericht müsse nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten prüfen, ob der Mann zur Behandlung in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen werde.
Schaden liegt bei 10 000 Euro
Laut Anklage soll der 28-Jährige gegen circa 20 Uhr Gegenstände in seinem Container aufgehäuft und dann angezündet haben, wobei allerdings keine Bewohner der Unterkunft geschädigt wurden. Dabei seien auch Stühle Tische und Kleidungsstücke gewesen. Der Sachschaden soll sich bei unter 10 000 Euro in Grenzen gehalten haben. Nach der Löschung des Containers sei das übrige Areal der Flüchtlings-Unterkunft wieder bewohnbar gewesen, hatte damals die Feuerwehr berichtet.
Der Angeklagte berichtete am gestrigen ersten Verhandlungstag, dass er das Feuer nur deshalb gelegt habe, weil er zuvor von einem Drogendealer eine Cannabis-Zigarette geraucht habe. Dadurch habe er einen Drogenrauch bekommen. Zudem habe er eine Wut gehabt, weil der Dealer ihm keine weiteren Drogen verkaufen wollte. Er habe sich an die Polizei gewandt, um zu erreichen, dass er weitere Drogenkäufe abwickeln konnte. Die Richter sagten dazu, dass die Polizei hier wohl die falsche Adresse gewesen sei.
Bei der weiteren Vernehmung deutete der Angeklagte an, dass er sich auf die Flammen in dem brennenden Container legen wollte, um aus dem Leben zu scheiden. Auf die Frage, ob er sich auf diese Weise tatsächlich umbringen wollte, gab der Beschuldigte jedoch keine Antwort. Nach der Brandlegung war der Angeklagte geflüchtet und wurde später von der Polizei in der Innenstadt von Kirchheim angetroffen und festgenommen.
Laut einem vorläufigen Sachverständigen-Gutachten könnte der 28-Jährige zumindest nur eingeschränkt schuldfähig sein. Im Laufe der Verhandlung wird der Gutachter erneut zum psychischen Krankheitsverlauf des Angeklagten Stellung nehmen. Am nächsten Prozess-tag, dem 31. März, soll ein Urteil gesprochen werden. Bernd Winckler