Kreis. Der 37-jährige selbsternannte Immobilienmakler Ferdinand G. aus dem Landkreis Esslingen kann mit dem vorgeschlagenen Strafmaß von fünf sich sechs Jahren, das ihm das Stuttgarter Landgericht bei einem Geständnis zusagt hatte, zufrieden sein. Immerhin sind mehr als zwei Millionen Euro weg, die er für Anzahlungen unverkäuflicher Villen auf Mallorca gutgläubigen Kunden abgenommen hatte. Gestern wurden die Geschädigten vernommen.
Es werde ein schnelles Urteil geben, hört man von den Richtern am Landgericht an diesem zweiten Verhandlungstag. Als Makler für Luxusvillen auf Mallorca soll er 2020 bis Anfang 2021 mehrere Kaufinteressenten um Anzahlungen von 2,1 Millionen Euro durch Vertragsfälschungen betrogen haben. Häuser, die gar nicht zum Verkauf standen.
Ein heute 70-jähriger Rentner schilderte gestern im Zeugenstand, wie er abgezockt worden sei. Der Angeklagte habe ihm 2020 Unterlagen über ein interessantes Objekt, nicht weit weg vom Meer, unterbreitet. Die Immobilie müsse rasch verkauft werden, denn der Besitzer sei verstorben. Gemeinsam habe man am PC das Gebäude innen und außen besichtigt, eine direkte Begehung sei wegen der Pandemie nicht möglich gewesen. „Ich war von dem Haus begeistert“, sagt der Rentner im Zeugenstand. Dann sei der Kaufvertrag gekommen, mit dem Hinweis, eine Anzahlung zu leisten. Das waren 350 000 Euro. Die habe er auf ein sogenanntes Treuhandkonto überwiesen. Allerdings räumte der Zeuge ein, dass ihn ein Anwalt, den er um Rat gefragt hatte, vom Kauf abgeraten habe. Später habe er erfahren, dass die Villa gar nicht zum Verkauf stand. Das Geld indessen sei weg. Laut Anklage soll der Beschuldigte damit teure Sportwagen, Uhren und Kleidung für sich gekauft haben.
Ähnlich bei zwei weiteren Betrugsfällen mit nicht existenten Mallorca-Immobilien. Eins der Häuser wurde mit dem Zeugen vor Ort besichtigt, allerdings nur im Vorbeifahren, weil angeblich die Bewohner noch drinnen seien. Auch hier habe der Angeklagte die Anzahlung fast einer Million Euro unterschlagen. Die Hausbewohner ahnten gar nicht, dass ihre Villa für einen angeblichen Betrugs-Verkauf herhalten musste. Zusammen mit dem Gericht handelte der Angeklagte gestern die Modalitäten seiner Wiedergutmachung des Schadens aus. Er habe bereits ein entsprechendes Schuldanerkenntnis unterschrieben.
Die Staatsanwältin will in ihrem Plädoyer bis zu sechs Jahre beantragen. Am 1. Juni soll das Urteil gesprochen werden, wobei es für den 37-Jährigen noch ein weiteres Nachspiel geben könnte: Die spanischen Behörden ermitteln ebenfalls wegen Betrugsverdacht gegen ihn. Bernd Winckler