Lenninger Tal
Zwei 13-Jährige missbraucht

Prozess Ein 27-jähriger Mann soll mit Lenninger Schülerinnen eine Beziehung gehabt und sie sexuell missbraucht haben.

Lenningen. Insgesamt neun Mal soll ein 27-jähriger Mann in der Zeit zwischen Sommer 2017 und Frühjahr 2018 mit zwei damals 13-jährigen Schülerinnen aus Lenningen eine Beziehung gehabt und sie dabei sexuell missbraucht haben. In einem Fall habe er mit einem der Opfer auch Geschlechtsverkehr ausgeübt. Vor der Jugendschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts gab der Beschuldigte gestern die Vorwürfe zu. Dafür soll er mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Inwieweit das Gericht die neun Fälle sexuellen Missbrauchs als schwer einstuft, muss die Beweisaufnahme zeigen. Die beiden heute 16-jährigen Mädchen werden laut Auskunft ihrer Anwälte jedenfalls nicht als Zeugen vor Gericht auftreten. Nachdem der Angeklagte am gestrigen ersten Prozesstag bereits ein Geständnis abgelegt hat, wird man die Aussagen auch nicht mehr benötigen.

Strafrechtlich nicht aufgefallen

Das Geständnis kam durch die Vermittlung des Verteidigers zustande, der dem Gericht ein sogenanntes Verständigungsgespräch vorschlug. Dabei betonte der Anwalt, dass sein Mandant keinerlei Gewalt gegenüber den beiden 13-Jährigen ausgeübt habe und dass es teilweise auch eine einvernehmliche sexuelle Begegnung war und der Mann bisher nie strafrechtlich aufgefallen sei. Das Gericht würdigte das Geständnis und schlug vor, bei uneingeschränktem Geständnis eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten bis zu zwei Jahren zu verhängen, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung und mit der Auflage einer Therapie. Dazu müsse der Angeklagte noch an jedes der beiden Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 5 000 Euro zahlen.

Dass der Angeklagte mit einer der 13-jährigen Schülerinnen den Geschlechtsverkehr ausgeübt habe, stuft die Justiz stets als „besonders schwer“ ein. Die Strafen liegen im oberen Bereich weit über zehn Jahren. Nach einem aufgrund mehrerer aufgedeckter Sexualverbrechen an Kindern vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurfs sollen diese Strafen sogar nochmals erhöht werden. Dies wird aber nur für Taten gelten, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung verübt worden sind.

So gesehen hat der 27-Jährige noch Glück. Die Richter der Jugendschutzkammer werden zu ihrem Vorschlag stehen und an einem der folgenden Verhandlungstermine, die bis zum 27. Juli angesetzt sind, die Bewährungsstrafe verhängen. Bisher befand sich der Beschuldigte nicht in Haft. Dabei soll es nach Auffassung der Staatsanwältin auch bleiben. Am Donnerstag dieser Woche soll die Beweisaufnahme beginnen. Bernd Winckler