Mit der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens wird die Buchführung in den Kommunen umgestellt. Die sogenannte kommunale Doppik ist an das kaufmännische Rechnungswesen angelehnt und an die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltungen angepasst.
Bei den Kommunen gibt es künftig eine Drei-Komponenten-Rechnung. Die Vermögensrechnung entspricht der kaufmännischen Bilanz. Die Ergebnisrechnung lehnt sich an die kaufmännische Gewinn- und Verlustrechnung an und entspricht in etwa dem früheren Verwaltungshaushalt. Als dritte Komponente steht den Kommunen die integrierte Finanzrechnung zur Verfügung, in der kaufmännischen Buchhaltung als Liquiditätsrechnung bekannt.
Anders als in der Kameralistik stehen den Abschreibungen in der Doppik keine Gegenbuchungen gegenüber. Das heißt, sie sind tatsächlich belastend und müssen erwirtschaftet werden.
Aufschluss über die finanzielle Lage des laufenden Betriebs einer Gemeinde gibt das veranschlagte Ordentliche Ergebnis im Gesamtergebnishaushalt. Dort ist eine schwarze Null erwünscht. Betrachtet man es zusammen mit den planmäßigen Abschreibungen, lässt sich feststellen, ob eine Kommune „nur“ wegen der Abschreibungen ins Minus rutscht oder aufgrund ihrer laufenden Ausgaben. Aufschlussreich ist zudem der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung. Ist er positiv, hätte das im früheren kameralen System – also ohne Abschreibungen – einer positiven Zuführungsrate entsprochen.
Ein negativer Saldo im Finanzhaushalt ist künftig deckbar durch eine Entnahme aus dem Finanzvermögen, der einstigen Rücklage.bil
