Stadtplaner informiert Gemeinderat über Stand in Sachen Windkraft
„Niemand ‚plant‘ im Moment“

Die Stadtverwaltung nutzte die Gelegenheit, Kirchheims Stadträte in der Gemeinderatssitzung auf den aktuellen Stand zu bringen in Sachen Windkraftanlagen im Bettenhart. Damit reagierte Stadtplaner Pohl auf diverse Fragen seitens der Räte.

Kirchheim. Wichtigstes Anliegen war dem Stadtplaner, die Phase, in der das Thema steckt, klarzustellen. Dabei stieß er sich vor allem am Begriff der Planung: „Niemand ‚plant‘ im Moment den Bau einer Windkraftanlage“, betonte er. Vielmehr müsse die Region Stuttgart wie die anderen Regionen im Land auch sogenannte Vorranggebiete ausweisen. Konkret hatte der Gemeinderat nach Vorliegen der Potenzialanalyse eine Fläche von 29 Hektar im Bettenhart befürwortet als mögliches Vorranggebiet. Ursprünglich waren zwölf Hektar im Gespräch gewesen. Laut Pohl werde durch die Erweiterung nach Osten „mehr Flexibilität“ erreicht, aber eben eventuell auch eine Erhöhung der Anzahl der Anlagen.

Laut Windatlas Baden-Württemberg bläst der Wind im Bettenhart mit einer Stärke, die knapp über dem Minimum an geschätzter Wirtschaftlichkeit liegt. Die Stadt Kirchheim selbst habe jedoch ihrerseits noch keinerlei Untersuchungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit in die Wege geleitet, betonte Pohl. Sollte sich ein Investor eines Tages für die Fläche interessieren, würde das Areal ohnehin zunächst auf Vogelhorste abgesucht. Deren Existenz könne das Aus für Windkraft-Pläne bedeuten.

Wie der Fachmann unter Verweis auf andere Windparks betonte, bleibe das Naherholungsgebiet auch mit Windrädern erhalten. Sowohl Radfahren als auch Spazierengehen sei weiterhin möglich. Als ausgesprochen subjektiv bezeichnete der Stadtplaner das Thema Stadtbild. „Dazu kann ich kaum harte Fakten liefern“, deutete er an, dass sich jeder selbst ein Bild machen müsse. Die Region wolle nur dort Vorranggebiete ausweisen, wo mindestens drei Windräder möglich sind. So soll der weiträumigen „Verspargelung“ der Landschaft entgegengewirkt werden.

Die im Land geltenden gesetzlichen Vorgaben zu Abständen gegenüber der Bebauung können im Bettenhart beim Schafhof berücksichtigt werden. Laut Gernot Pohl ist ein ehemaliger Aussiedlerhof 550 Meter entfernt, die Mindestdistanz liegt bei 450 Metern. Bis zum Wohngebiet Schafhof sind es 920 Meter, vorgeschrieben seien 700 Meter. Gerodet werden müssten für jedes Rad 2 350 Quadratmeter, unter anderem, um Raum für Baukräne zu schaffen.