Vergewaltigungs-Prozess verzögert sich
Noch kein Urteil

Eigentlich sollte am gestrigen Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht das Urteil gegen einen 31-jährigen Mann gefällt werden, der am 25. Juli dieses Jahres seine Ex-Freundin aus ihrer Kirchheimer Wohnung entführt und mit Pistolendrohung in einem nahen Waldstück vergewaltigt haben soll. Jetzt benötigt das Gericht noch zwei waffentechnische Gutachter, was den Prozess bis zum 8. Januar nächsten Jahres verzögert.

Bernd Winckler

Kirchheim/Stuttgart. Der Angeklagte behauptet nach wie vor, dass es diese Vergewaltigung nie gegeben habe, sondern der Sex auf freiwilliger Basis im Auto der Frau stattgefunden habe. Doch nach der in nichtöffentlicher Sitzung abgegebenen Aussage des Opfers soll der Beschuldigte, mit dem sie zuvor Schluss gemacht hatte, am 25. Juli in ihrer Kirchheimer Wohnung erschienen sein. Dan soll er sie mit Pistolen-Drohung zu der gemeinsamen Fahrt in den Wald veranlasst haben, in dem die Tat geschah.

Dass er eine Pistole dabei hatte, bestreitet der 31-Jährige ebenfalls. Deshalb muss jetzt per Sachverständigen-Gutachten festgestellt werden, ob jene Pistole, die man später im Fahrzeug des Angeklagten fand, tatsächlich dabei gewesen sein kann. Dazu will man molekular-genetische Abdrücke der Waffe mit Faserspuren aus der Kleidung der Frau und den Autositzen vergleichen. Man müsse die Frage klären, ob die Frau in ihrer Aussage hinsichtlich der Waffe gelogen hat oder nicht, meinen die beiden Verteidiger des 31-Jährigen. Hätte sie die Wahrheit gesagt, dann würde man keine Übereinstimmung zwischen Pistole und Kleidung feststellen.

Die Richter der 7. Großen Strafkammer haben jetzt zwei Sachverständige mit dieser Arbeit beauftragt. Erste Ergebnisse werden am nächsten Prozesstag, dem 18. Dezember, erwartet. Danach soll das Verfahren am 8. Januar nächsten Jahres mit der Beweisaufnahme fortgesetzt werden. Ein mögliches Urteil stünde dann Ende Januar an, wobei der Angeklagte, der zuletzt als Sicherheitsexperte gearbeitet hat, einen Freispruch erwartet. Er war am Tag nach der mutmaßlichen Tat in seiner eigenen Wohnung in Leinfelden festgenommen worden, wobei die Polizei in seinem Fahrzeug nicht nur die eine Pistole fand, sondern in der Wohnung auch noch ein Elektro-Schock-Gerät. Für beide Waffen ist eine Waffenbesitzerlaubnis nötig, die der Mann nicht besaß.