Zum Artikel „Ohmden plant die größte Laterne“ vom 3. März
In Ohmden soll ein Tower entstehen, der in seiner Dimension wohl eher in die Skyline einer Millionenstadt passen würde, als in das ländliche Ohmden. Zu diesem Zweck sollen viele für alle anderen Bewohner geltenden Vorschriften durch eine Bebauungsplanänderung außer Kraft gesetzt werden. Ebenso wie das im Baugesetzbuch geregelte Einfügungsgebot, das sichern soll, dass sich ein Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Dabei definiert der Paragraph, dass ein Bauvorhaben nur dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß in die Umgebung einfügt. Außerdem darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Diese Bürgerrechte sollen gegen den ausdrücklichen Willen zahlreicher Ohmdener umgangen werden.
Hier sei auch einmal ausdrücklich gesagt, dass der allergrößte Teil der unzufriedenen Ohmdener nicht gegen einen grundsätzlichen Erhalt des bestehenden Turms in seinen aktuellen Maßen ist, sondern lediglich den aus-ufernden Ausbau auf Kosten der bereits dort Wohnenden und die Beschneidung der Bürgerrechte nicht hinnehmen will! Andere der Gemeinde in der Vergangenheit ebenfalls vorgelegte Bauvorhaben zeigen, dass ein Erhalt in den aktuellen Maßen auch möglich wäre.
Nach großzügiger Aufstockung, Verbreiterung und Aufbau eines zweiten Turms als Aufzugturm wird sich der heutige Turm leider nur noch aus bestimmten Perspektiven erahnen lassen. Der so entstandene Tower wird weniger ein Wahrzeichen für das ländliche Ohmden darstellen, als vielmehr ein Wahrzeichen dafür, dass hier in Ohmden alles möglich ist. Auch gegen den Willen der Bürger und auch dann, wenn dafür das Gesetz gebogen werden muss. Ein „Wahrzeichen“, das die eigene Bevölkerung zu großen Teilen nicht will, das das Gesetz mit Füßen tritt und das auch noch ohne erkennbaren Nutzen für Gemeinde und Einwohner? Nein danke, nicht in Ohmden!
Sven Binder, Ohmden