Nürtingen. Seit 17. Januar dieses Jahres verhandelt die Jugendstrafkammer des Landgerichts gegen die neun jungen Kurden wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes an Gästen eines türkischen Lokals in der Nürtinger Bahnhofstraße (wir berichteten). Über 30 Zeugen haben die Richter inzwischen vernommen.
Besonders neue Erkenntnisse oder Klärung über den genauen Ablauf der Nacht zum 9. Mai 2010 vor der Nürtinger Gaststätte traten jedoch jetzt bei der Vernehmung der vorerst letzten Zeugen nicht mehr zu- tage. Viele Zeugen sind nämlich auf die Polizei Nürtingen und Esslingen sauer, weil sie teilweise in recht robuster Art und Weise zur Vernehmung auf die Wache zitiert worden seien, wie ein 21-Jähriger gestern berichtete.
Auch er sollte aus seiner Sicht als Besucher der Musiknacht berichten, was er genau beobachtet hatte. Der Zeuge jedoch wurde vor Gericht aufmüpfig. Er machte entgegen seiner früheren polizeilichen Aussagen widersprüchliche Angaben und wiederholte mehrfach den Satz: „Die Polizei hat mich verarscht!“ Die Beamten hätten ihn „schlampig“ vernommen und seien rabiat gegen ihn gewesen. Man habe ihn eigentlich wegen Rauschgiftverdachts mitgenommen und gedroht, wenn er nicht mitkomme, werde er verhaftet. Auf die Frage eines Richters, ob der Rauschgift-Vorwurf gegen ihn berechtigt war, gab der Zeuge flapsige Antworten und wich der Frage aus: „Rauschgift ist doch hier nicht das Thema?“
Daraufhin platzte dem Staatsanwalt der Kragen. Er wies den Zeugen lautstark darauf hin, dass es für ihn schwere Folgen habe, wenn er hier etwas Falsches aussage. Es wären mindestens drei Monate Haft wegen Falschaussage drin. Der Zeuge konterte mit der Bemerkung: „Ich habe genug Probleme“, was den Vorsitzenden Richter zu der Feststellung in Richtung Zeugenbank veranlasste: „Sie sollten darauf achten, dass Sie hier kein weiteres Problem bekommen . . .“.
Es war nicht der einzige Zeuge, der über angebliche schlechte Arbeit der Polizei berichtete. Doch inwieweit man dem 21-Jährigen dies glauben konnte, ist offen. Jedenfalls war der Zeuge bereits in der letzten Woche vom Gericht geladen gewesen, zog es aber vor, erst gar nicht zu erscheinen. Daraufhin stellte der Staatsanwalt den Antrag, ihn zu einer Ordnungsstrafe von 200 Euro wegen unentschuldigten Fernbleibens zu belegen, ersatzweise zu drei Tagen Haft. Darüber war der Zeuge entrüstet und erklärte, dass er einfach den Überblick über alles verloren habe. Der Ankläger überlegt noch, ob er bei seinem Ordnungshaft-Antrag bleibt. Am 18. April wird weiter verhandelt.
