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19-Jähriger muss in den Knast

Urteil Der Prozess um den Messerstecher am Neckartailfinger See ist beendet. Es war kein Mordversuch.

Neckartailfingen. Der 19-Jährige, der am Neckartailfinger Aileswasensee den 20-jährigen Freund seiner Ex-Freundin durch fünf Messerstiche schwer verletzt hatte, muss für diese Tat fünf Jahre und drei Monate in das Jugendgefängnis. Dieses Urteil verkündete nach mehreren Prozesstagen die Jugendstrafkammer des Tübinger Landgerichts. Es ging aber nicht mehr um versuchten Mord, sondern um gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwältin hatte für die Messerattacke des aus Reutlingen stammenden Jugendlichen eine Einheits-Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten beantragt und vor allem das im Grunde unmotivierte und für das Opfer nicht vorhersehbare Geschehen dem Angeklagten besonders angelastet.

„Opfer hätte sterben können“

Auch sie hatte den Vorwurf des versuchten Mordes aus Heimtücke zurückgenommen und nur noch auf ein Verbrechen der gefährlichen Körperverletzung plädiert. Für eine mordqualifizierende und geplante Tat fehlt die juris­tische Voraussetzung, zumal der Angeklagte nach den fünf Messerstichen gegen das Opfer noch reichlich Gelegenheit gehabt hätte, weiter zuzustechen - bis zum Tod sozusagen.

Dass er dies nicht getan hatte, gilt in strafrechtlicher Hinsicht als „Rücktritt vom Mord“. Geblieben sei damit für die Stiche in den Kopf, Schulter und den Brustbereich eine gefährliche Körperverletzung, die allerdings für den Verletzten trotzdem lebensgefährlich war. Ohne ärztliche Hilfe hätte der 20-Jährige sterben können, hatte eine Gerichtsmedizinerin festgestellt. Er hatte großes Glück, dass er diese Verletzungen überlebte.

Messer war fürs Grillen gedacht

Dass die Tübinger Richter in der Strafzumessung jetzt genau ein Jahr unter den Antrag der Anklägerin gingen, verdankte der Angeklagte auch seinem Geständnis. Er hatte gleich am ersten Verhandlungstag vollumfänglich zugegeben, dass er für die fünf Messerstiche verantwortlich ist. Das Tatmesser hatte er aber, wie er sagte, nicht deshalb dabei, sondern wegen einer Grillparty, die er damals zusammen mit Freunden am Neckar­tailfinger Aileswasensee geplant hatte. Und eine Tötung habe der 19-Jährige keinesfalls im Sinne gehabt.

Mit in das Strafmaß einbezogen wurden noch zwei Jugendstrafen wegen Raubes, die das Amtsgericht Reutlingen gegen ihn ausgesprochen hat. Da der Verurteilte über kein Einkommen verfügt, haben die Tübinger Richter davon angesehen, ihm die Verfahrenskos­ten und auch die Auslagen des Nebenkläger-Anwalts aufzuerlegen. Diese fallen der Staatskasse zur Last. Bernd Winckler