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Änderung des Wahlrechts

Zum Artikel „Opposition dringt auf Bundestags-Schrumpfkur“ vom 25. Juni

„. . . . möglichst ohne Fraktionszwang“ soll ein Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlrechtes durch den Bundestag verabschiedet werden! Kann mir bitte jemand erklären, ob und inwieweit dieser mit demokratischen Grundwerten und Grundrechten zu vereinbaren ist? Abgeordnete verpflichten sich, „nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden“ - und nicht durch Fraktionszwang. Sie sind vom Volk gewählt. Sind sie berechtigt, derart auf ihr Stimmrecht zu verzichten? Es ist leider gängige Praxis: „Abweichlern müsse klar gemacht werden, wem sie ihr Mandat zu verdanken haben.“ So sinngemäß der ehemalige Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU Volker Kauder im Bundestag. Gemeint hat er nicht die Wähler, sondern eben die genannten Parteien, die eine Wiederwahl von „Querulanten“ verhindern wollen - durch Platzieren oder Streichen von der Liste.

Wo bitte liegt der große Unterschied zu anderen Systemen, in denen Abgeordnete Gesetze und Gesetzentwürfe auch nur „durchwinken“ (müssen)? Seit Jahren werden Änderungen des Wahlrechts eingefordert - und von Wahlperiode zu Wahlperiode vertagt, bestenfalls herumlamentiert. Durch das bestehende Wahlrecht wird der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate mehr und mehr aufgebläht. Gesetzlich sind 598 vorgesehen. Zwischenzeitlich sind es bereits 709. Es wird befürchtet, dass diese Zahl auf über 750(!) steigen könnte. Effektiver ist die Arbeit des Parlaments ganz sicher nicht geworden. Wir haben es mit einer Parteiendemokratie zu tun, in der Partei-Gremien Gesetzentwürfe vorlegen. Wechselnde Mehrheiten zuzulassen, wäre für die Regierungsparteien eher unbequem, wäre demokratischer und entspräche mehr dem Wählerwillen. Der Bundestagspräsident hat bereits Maßnahmen eingeleitet, weitere Büroräume zu schaffen. Gähnende Leere im Plenarsaal wird trotzdem bleiben!

Herbert Woyna, Bissingen