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Alle haben faire Chance verdient

Zum Artikel „Mieten dürfen teurer werden“ vom 3. Dezember

In dem Artikel wird die Position des Landrats angeführt, der eine Erhöhung der Mietobergrenzen um fünf Prozent, gemäß des gemeinsamen Antrags von SPD, Grüne und Linke als rechtswidrig erachtet. Das von ihm zitierte BSG-Urteil von 2017 verweist zur hilfsweisen Anpassung der Miet- obergrenze auf den Verbraucherpreisindex. Das Bundessozialgericht (BSG) schränkt in jenem Urteil in einer Randnotiz ein, auf dieses Instrument solle nur zur Not zurückgegriffen werden, wenn es keinen anderen, geeigneteren Index für die Preise am Wohnungsmarkt gibt.

Gerade ein solches Instrument gibt es aber in Baden-Württemberg: den speziell erhobenen Mietpreisindex des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg für Bruttokaltmieten. Auf diesen bezogen sich die Fraktionen in ihrem gemeinsamen Antrag. Von fehlender Rechtssicherheit kann daher nicht die Rede sein. Und zum Mythos der mietpreistreibenden Miet­obergrenzen sei bemerkt: Die Vermieter richten ihre Mieten schon lange an den gesetzlichen Grenzen der ortsüblichen Vergleichsmiete aus. Hartz-IV-Empfänger sind keine angestrebte Zielgruppe - leider! Auch diese Gruppe verdient faire Chancen auf dem Wohnungsmarkt.

Reinhard Eberst, Esslingen