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Amnesty International stellt der Fälle vor

Kirchheim. Die Kirchheimer Gruppe von Amnesty International informiert über Menschen, die wegen ihres Eintretens für Menschenrechte verfolgt, gefoltert, von Hinrichtung bedroht oder einfach „verschwunden“ sind. Ai bittet darum, sich in Briefen an die Verantwortlichen für diese Menschen einzusetzen. Eine Flut von Briefen aus der ganzen Welt setzt die politisch Verantwortlichen unter Druck und bewirkt nicht selten, dass Gefangene freigelassen oder dass ihr Verfahren wieder aufgenommen wird. Vorformulierte Briefe können im Weltladen in der Dettingerstraße in Kirchheim abgeholt werden. Dort sind auch die zuständigen Adressen angegeben. Salman und Ebrahim Ahmed Radi al-Moqdad aus Bahrein. Am 23. Juli 2012 wurden die beiden Minderjährigen Jehad Sadeq Aziz Salman und Ebrahim Ahmed Radi al-Moqdad bei einer regierungskritischen Demonstration in Manama festgenommen. Ebrahim Ahmed Radi al-Moqdad berichtete, dass er in der Haft geschlagen worden sei. Beide Jugendliche gaben an, man habe sie zu „Geständnissen“ gezwungen. Unter anderem warf man ihnen vor, „einen Mord geplant“, „ein Polizeifahrzeug in Brand gesetzt“ und „an gesetzeswidrigen Versammlungen teilgenommen und randaliert zu haben“ Am 16. Oktober 2012 begann vor dem Obersten Strafgerichtshof in Manama der Prozess gegen die beiden damals noch Minderjährigen. Am 4. April 2013 verurteilte der Gerichtshof Jehad Sadeq Aziz Salman und Ebrahim Ahmed Radi al-Moqdad zu jeweils zehn Jahren Gefängnis. Nach der Bahrainischen Strafprozessordnung müssen Gefangene drei Viertel ihrer Gefängnisstrafe verbüßen. Bei guter Führung und wenn ihre Entlassung keine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellt, können sie dann freigelassen werden. Germain Rukuki aus Burundi

Der burundische Menschenrechtler Germain Rukuki wurde am 13. Juli 2017 in Bujumbura festgenommen und am 26. April 2018 zu 32 Jahren Gefängnis verurteilt. Weder er noch sein Rechtsbeistand waren bei der Urteilsverkündung anwesend. Ein Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung am 17. Juli 2019. Der Menschenrechtler hat vor dem Obersten Gerichtshof Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Germain Rukuki arbeitete früher für die Nichtregierungsorganisation ACAT-Burundi, bevor diese 2016 von den Behörden verboten wurde. Die Staatsanwaltschaft legte als belastendes Beweismaterial E-Mails zwischen ihm und ACAT-Mitarbeitern vor, die aus der Zeit stammen, als ACAT-Burundi noch als Organisation zugelassen war. Die Behörden werfen Germain Rukuki „Rebellion“, „Bedrohung der Staatssicherheit“, „Angriff auf die Autorität der Behörden“ und „Teilnahme an einer Aufstandsbewegung“ vor. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen. Jorge González Nieva aus Argentinien

Nachdem sich Aktivisten weltweit für Jorge González Nieva eingesetzt hatten, durfte der Taxifahrer aus Buenos Aires am 3. Oktober 2019 das Gefängnis verlassen und die Untersuchungshaft zu Hause fortsetzen. Nach zwölf Jahren im Gefängnis ist das ein großer Erfolg. Doch weil das endgültige Urteil in seinem Fall weiter aussteht, wird die Untersuchungshaft aufrechterhalten. Polizeibeamte hatten Jorge González Nieva 2006 auf eine Wache geschleppt, geschlagen und Geld von ihm gefordert. Nachdem er sich weigerte, drohten sie ihm, ihn der Mittäterschaft bei einem Bankraub zu beschuldigen, bei dem eine Person getötet wurde. Später nahm man ihn unter dem Vorwurf Körperverletzung mit Todesfolge fest. 2010 wurde Jorge González Nieva schuldig gesprochen. Er reichte beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Diese werden seit 2015 geprüft. Amnesty setzt sich für ein abschließendes Urteil auf der Grundlage eines fairen Verfahrens ein. Jorge González Nieva betont immer wieder, wieviel Mut ihm die Solidaritätsschreiben gaben, die er aus aller Welt bekommen hat. Deshalb sollten weiterhin Briefe gesendet werden.