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Angeschossene Katze ist kein Einzelfall

Schussverletzungen bei Katzen kommen zwar häufiger vor, werden aber selten angezeigt. Das liegt daran, dass die Kugeln oft erst später und durch Zufall erkannt werden.

Im Kreis Esslingen sind in den vergangenen Jahren neben Lillys Fall vier weitere Schussverletzungen bei Katzen angezeigt worden. Bei keinem Fall konnte der Täter ermittelt werden. Im Juli 2013 schoss ein Unbekannter in Filderstadt mit einem Luftgewehr zweimal auf eine Katze. Im Dezember 2015 wurde in Wernau mit einer Luftdruckwaffe auf eine Katze geschossen. Im selben Monat ereignete sich in Altdorf Ähnliches - allerdings benutzte der Täter eine Schrotflinte. Im April 2016 wurde in Aichtal mit einem Kleinkalibergewehr auf eine Katze geschossen.

Im Wohngebiet Bohnau hatte bereits im April 2015 ein Fall von Tierquälerei für Aufsehen gesorgt. Unbekannte verletzten einen Kater mit einem Knüppel so schwer an der Wirbelsäule, dass seine Besitzer ihn nur noch einschläfern lassen konnten. Damals hatte der Tierschutzverein Kirchheim vor Katzenhassern gewarnt. Die Polizei sieht für einen „Serientäter“ jedoch keine Anhaltspunkte.

Strafbar ist das Schießen auf ein Tier gleich in zweierlei Hinsicht. Zum einen können Täter, die Tiere ohne vernünftigen Grund töten oder ihnen aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen, mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden (§ 17 Tierschutzgesetz). Werden Haustiere, die einen Besitzer haben, verletzt oder getötet, so gilt das außerdem als Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB.bil