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Arbeitsplätze für Behinderte

Region. Betriebe und Verwaltungen mit 20 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Informationen über die Meldepflicht wurden bereits im Januar versandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der örtlichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, wie die Agentur für Arbeit mitteilt. Wird die Meldung nicht ordnungsgemäß abgegeben, kann ein Bußgeld drohen.

Wer Fragen zum Anzeigeverfahren hat, kann diese telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9.30 und 11.30 Uhr klären. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Göppingen, das den Landkreis Esslingen betreut.pm

5 Fragen werden beantwortet unter der Nummer 0 71 61/9 77 03 33