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Arroganz der Macht

Zu den Artikeln „Zimmermann sieht Bürger übergangen“ vom 15. September und „Böhlen wehrt sich gegen Vorwürfe“ vom 18.  September

Herr Kenner ist Anwohner im Klosterviertel. Insoweit liegt es auf der Hand, dass er sich nicht als Berichterstatter zur Verfügung gestellt hat.

Seine Bewertung hätte möglicherweise unter dem Stigma der „Befangenheit“ gelitten. Herr Zimmermann ist zwar auch „vor Ort“ wohnhaft, aber aufgrund der räumlichen Distanz seines Wohnortes Nabern zum Klosterviertel nicht persönlich betroffen beziehungsweise befangen. Wo soll hier ein „Eigeninteresse“ von Herrn Zimmermann sein? Frau Böhlen liegt deshalb mit der Anwendung des „Gleichbehandlungsgrundsatzes“ völlig daneben. Und dass sie sich dann selbst als Berichterstatterin „eingesetzt“ hat, spricht „Bände“. Ihre Entscheidung, keinen Vor-Ort-Termin zuzulassen, mit der Begründung, „die Verwaltung habe keine Fehler gemacht“, zeugt von Arroganz der Macht.

Das ist ein „Schlag ins Gesicht“ all derer, die sich objektiv Gedanken über alternative Lösungen gemacht haben. Offensichtlich geht es Frau Böhlen beziehungsweise den Grünen um Bürgerbeteiligung nur dann, wenn es aus deren Sicht „passt“. Und das kommt einer Entmündigung der Betroffenen gleich. Der Einsatz von Herrn Zimmermann für das berechtigte Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Klosterviertel, angehört zu werden, hat nichts mit Wahlkampf zu tun. Es geht „nur“ um Bürgernähe, die insbesondere den Grünen komplett abhanden gekommen ist.

Sabine Zizelmann-Brandenburg, Kirchheim